Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 4 (1904)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1904)
- Article
- Justizminister Schönstedt [Kommentar]
- Date
- 1904-05-01
- Page
- Seite 359 - 360 (sequence 2)
- Language
- German
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359 Revue der Presse. 360 numerus clausus für die jüdischen Notare einzuführen. Danach würde ein jüdischer Notar in Berlin erst ernannt werden, nachdem ein jüdischer Notar abgegangen ist. Woran wiederum zu erkennen, dass Justizverwaltung und Justiz verschiedene Dinge sind. (Israel. Wochenschrift.) * * * In Amerika macht sich neuerdings eine Bewegung zui Verschärfung der Einwanderergesetze bemerkbar. Die Bewachung der kanadischen Grenze wurde im abgelaufenen Jahre effektiv durchgeführt; auch an der Grenze gegen Mexiko wird in Zukunft ein strenger Ueberwachungsdienst eingeführt werden. Der Kommissioner General schlägt vor, allen über 60 Jahre alten Personen die Einwanderung zu verbieten, es sei denn sie haben dort ansässige Kinder. Weiter sollen nach den europäischen Einschiffungsplätzen Bevollmächtigte des Einwandereramtes gesandt werden, um die Aufnahme kranker Reisender zu verhindern. Es wird der Vorschlag gemacht, in den Häfen der Union Agenturen zu errichten, welche die Verteilung der Ankömmlinge nach jenen Landesteilen zu besorgen haben, wo Arbeitskräfte von nöten sind. Insbesonders soll der Strom der Einwanderung von den grossen Städten abgelenkt werden. Schliesslich wird noch der Vorschlag gemacht, bei der Verleihung des Bürgerrechtes an Fremde einschränkende Massregeln zu ergreifen. * * * Das englische Einwanderungsgesetz. Die in der englischen Thronrede angekündigte Vorlage einer „Massregel zur Bekämpfung der Uebelstände, die die Einwanderung von verbrecherischen und besitzlosen Ausländern zur Folge haben", hat innerhalb des Unterhauses die widersprechendste Beurteilung gefunden. Nach einer Mitteilung des „Standard" wird der Gesetzentwurf folgenden Wortlaut haben: 1. Jeder einwandernde Ausländer muss im Besitz eines Regierungspasses sein, auf dem der Lebenslauf des Besitzers verzeichnet ist. 2. Personen, über deren Vorleben ungünstig berichtet ist, wird duich die Beamten des Handelsministeriums das Landen verboten. 3. Schiffsgesellschaften, die unerwünschte Einwanderer an unseren Häfen landen, müssen diese Passagiere auf eigene Kosten wieder zurückbefordern. 4. Die zur Landung zugelassenen Ausländer müssen in die bestimmten Register eingetragen werden und müssen sich für die ersten drei oder fünf Jahre ihres Aufenthaltes im Lande einer polizeilichen Ueberwachung unterziehen. Es wird ferner von ihnen verlangt, dass Geburts- und Sterbefälle von ihnen pünktlich angemeldet und in die Register eingetragen werden. 5. Für den Fall, dass ein bestimmter Distrikt zu sehr von Ausländern übervölkert wird, steht den Behörden das Recht zu, die weitere Niederlassung von Ausländern zu verbieten. Ein sogenanntes freiwilliges Komitee von Parlamentsmitgliedern hat dem Unterhaus ein Memorandum unterbreitet, in dem es für die Einschränkung der Einwanderung eintritt und zur Erleichterung der Durchführung etwaiger neuer Gesetzesvorschriften die Schaffung eines Auswanderungs- und Einwanderungsamtes verlangt. Dieses Memorandum ist unterzeichnet von den Parlamentsmitgliedern H. Seton-Karr, W. Evans-Gordon und D. J. Morgan. * * ■x- Das alte Lied. Der Kriegsminister hat dem „Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" auf eine Anfiage, ob jüdische Unteroffiziere zur Kapitulation zugelassen werden und einen Zivilversorgungsschein erhalten können, folgenden Bescheid erteilt: „Auf die Eingabe vom 8. Januar 1904 erwidere ich dem Zentralverein ergebenst, dass mir keine Bestimmung bekannt ist, nach welcher Angehörigen des jüdischen Glaubens wegen ihres religiösen Bekenntnisses der Eintritt in die Unteroffizier- Laufbahn verwehrt werden kann; auch ist bis jetzt kein Fall zu meiner Kenntnis gelangt, in welchem ein Unteroffizier seiner Glaubens Zugehörigkeit wegen von weiteren Kapitulationen ausgeschlossen worden ist. gez. v. Einem." Die Frage war, so schreibt der „Börsen-Courier4*, in diesem Falle ebecso zwecklos, wie die Antwort nichtssagend ist. Denn der Zentralverein weiss ebenso gut wie der Kriegsminister, dass dem Gesetze nach die Juden allen anderen Konfessionen gleichberechtigt sind, und mithin nichts sie hindern dürfte, die Unteroffizierbahn zu ergreifen. Und der Kriegsminister weiss ebenso gut wie der Zentralverein, dass trotzdem die jüdischen Soldaten nicht zu Unteroffizieren befördert werden. Die ausdrückliche Konstatierung des Unterschiedes zwischen den rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen, um die es dem Zentralverein offenbar zu tun war, wird aber kaum ausreichen, um hier Wandel zu schaffen. (Gen.-Anz.) # ■* * Wir entnehmen einer Statistik der J. C. A. folgende Zahlen, die für sich selbst sprechen: Von 5 200 000 Juden in Russland ernähren sich über 600 000 durch körperliche Arbeit. Zieht man die Kinder unter 14 Jahren und die 76 908 arbeitenden Frauen ab, so ergibt sich, dass 48 % aller russischen Juden im Handwerk beschäftigt sind. Von diesen sind 259 396 Meister, 140 528 Gesellen und 101 042 Lehrlinge. Die meisten der jüdischen „Meister" sind zu arm, um sich Hilfe halten zu können. Im nordwestlichen Russiand sind bei 97 900 Meistern nur 18 400 Gesellen und 20 200 Lehrlinge. (General-Anzeiger 1904. 20. 3. 04.) Abonnementspreis für das Halbjahr in Deutschland und Oesterreich Mark 3,50 (Luxusausgrabe Mark 7,—), für das Ausland Mark 4,- Luxusausgabe Mark 8,—). für Russland ganzjährlich 4 Rubel, halbjährlich 2 Rubel. Einzelhefte ä 35 Kop. ______Zu beziehen durch alle Buchhandlungen des In- und Auslandes, durch alle Postämter des Deutschen____ _. .__ " " Reiches unter No. 5785a der Postzeitungsliste und durch die Expedition dieser Zeitschrift. ' ~~" Anzeigen 50 Pfennig die viergespaltene Petitzeile, grössere Anzeigen nach Tarif, bei Wiederholungen Rabatt. Stellen-Gesticke und -Angebote sunt halben Preise. Adresse für die gesamte Korrespondenz: LEO WINZ, Berlin NW. 23, Altonaerstr. 36. Verantwortlicher Redakteur: T-eo Winz, Berlin, Altonaerstr. 36. — Verlag von S. Calvary & Co., Berlin NW. 7. Druck von Pass & Garleb, Berlin W. 35.