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Ost und West · 1904-04-01 · Heft 4 (April 1904) · p. Seite 287 - 288

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Journal
Ost und West
Volume
4 (1904)
Issue
Heft 4 (April 1904)
Article
Gleichberechtigung der Juden in Deutschland [Kommentar]
Date
1904-04-01
Page
Seite 287 - 288 (sequence 1)
Language
German
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I 287 288 REVUE DER PRESSE. Eine gute Illustration der „Gleichberechtigung" der Juden in Deutschland gibt folgender Schriftwechsel: Der Vorsitzende des Breslauer Anwalts Vereins, Justizrat Feige, richtete am 10. Oktober 1903 das folgende Immediatgesuch an den deutschen Kaiser: „Mein ältester Sohn, Student der Rechte, Ernst Feige, hat vor wenigen Tagen bei dem Schles. Feldartillerieregiment No. 6 v. Peucker den Dienst als Einjährig-Freiwilliger beendet. Die Beförderung zum Unteroffizier und die Befähigung zum Reserveoffizier ist von ihm nicht erreicht worden, obwohl seine Führung tadellos war, und obwohl er seine Schuldigkeit in vollem Umfange getan hat, gleich seinen beförderten Kameraden. Aber er ist Jude. Ich empfinde diese Zurücksetzung um so schwerer, als ich selbst den Krieg gegen Frankreich mitgemacht, mir das eiserne Kreuz erworben habe und Offizier geworden bin. Der Stand, dem ich angehöre, und die Achtung, welche ich geniesse, gestatten mir, meine Ehre derjenigen jedes anderen Vaters gleichzuachten, dessen Söhne der Aufnahme in den Offiziersstand für würdig erachtet werden. Es wäre nutzlos, wenn ich mich an eine andere hochstehende Person als an Ew. Majestät wenden wollte. Nur ein Wort Ew. Majestät vermag diesen Zustand zu beseitigen oder zu erhalten, welcher eine ganze Volksklasse mit der Schmach der Minderwertigkeit belastet. Als treuer Staatsbürger und alter Soldat wende ich mich anEw. Majestät mit der Bitte, diese ebenso ehrenrührige wie unverdiente Zurücksetzung zu beseitigen." Bereits am 20. Oktober erging vom Generalkommando des 6. Armeekorps folgender Bescheid: „Das Immediatgesuch Eurer Hochwohlgeboren vom 10. Oktober d. J. betreffend die nicht erfolgte Beförderung Ihres Herrn Sohnes, des ehemaligen Einjährig-Freiwilligen beim Feldartillerieiegiment v. Peucker (1. Schlesischen) No. 6, Ernst Feige, ist auf allerhöchsten Befehl dem Generalkommando zur Prüfung übergeben worden. Nachdem diese Prüfung stattgefunden hat, teilt das Generalkommando Euer Hochwohlgeboren ganz ergebenst mit, dass Ihr Sohn nur aus dem Grunde nicht befördert werden konnte, weil er den an einen Vorgesetzten zu stellenden Anforderungen nicht genügt hat." Mit diesem Bescheide gab sich der Gesuchsteller aber nicht zufrieden. Er richtete deshalb am 16. November das folgende zweite Immediatgesuch an den Kaiser: „Ew. kaiserlichen und königlichen Majestät spreche ich meinen untertänigsten Dank dafür aus, dass eine Prüfung meiner Immediateingabe vom 10. vorigen Monats veranlasst worden ist. Wenn dieselbe nach der Zuschritt des hiesigen Korpskommandos vom 28. vorigen Monats das Ergebnis gehabt haben soll, dass mein Sohn „nur aus dem Grunde nicht befördert werden konnte, weil er den an einen Vorgesetzten zu stellenden dienstlichen Anforderungen nicht genügt hat", so verkenne ich die wohlwollende Absicht keineswegs, von welcher diese Zuschrift diktiert ist. Entspräche sie aber den Tatsachen, so würde mich der Vorwurf treffen, auf Grund unzureichender Informationen eine leichtfertige Beschwerde erhoben zu haben. Sie entspricht aber den Tatsachen nicht. Denn eine vervollständigte Prüfung meiner Vorstellung wird ergeben, dass seit Jahrzehnten in Preussen nicht ein einziger Jude zum Reserveoffizier befördert wurde, dass somit eine grundsätzliche Ausschliessung stattfand, und dass für uns Juden der Satz gilt: „Gleiche Pflichten, ungleiche Rechte." Einer lediglich persönlichen Zurücksetzung wegen würde ich nicht wagen, Ew. kaiserliche Majestät zu behelligen. . Aber diese Minderwertung trifft mich als Mitglied einer ganzen Volksklasse. Das Generalkommando eines einzelnen Armeekorps ist bei dieser Sachlage auf Erteilung eines ausweichenden Bescheides angewiesen. Nur Ew. kaiserliche und königliche Majestät selbst haben die Macht, die Verfolgung eines Grundsatzes zu untersagen, welcher eine Prüfung der etwa vorhandenen Befähigung von vornherein ausschliesst und dadurch jenen beleidigenden Charakter gewinnt, der mich zur Beschwerde zwingt. Wer mit Stolz Preusse ist, hat einen empfindlichen Sinn für Wahrheit und Recht; und er wird es für selbstverständlich halten, dass dieser Sinn bei niemandem empfindlicher und stärker entwickelt ist als bei seinem Kaiser und König. Die Zuversicht auf die Richtigkeit dieses Gedankens gibt mir die Hoffnung, dass meine Bemühungen nicht vergebliche sein werden, die Ursachen zu beseitigen, welche das bittere Gefühl entehrender Entrechtung erwecken. Eine Antwort hat er bisher nicht erhalten. — Wir wissen nicht, ob wir den Herrn Justizrat mehr bewundern oder — bedauern sollen. Sein Mut ist jedenfalls nicht kleiner als seine Naivität. Hat er die letzten dreissig Jahre nur in — Erinnerungen gelebt? Vielleicht kommt ihm heut der Gedanke, wo ihn der kalte Hauch des Tages zum Leben aufgeweckt, dass die junge Kraft seines Sohnes, für die im deutschen Heere keine Verwendung ist, sich in den Dienst seines armen getretenen Volkes stelle, allwo es so sehr noch anHelferngebricht... N. S. Küstrin, 14. März. Auch hier, in unserem Städtchen, das unter ca. 16 500 Einwohnern 44 jüdische Haushaltungen mit ca. 160 Seelen zählt, hat die antisemitische, angeblich tierschützlerische Richtung, es durchgesetzt, dass auf dem städtischen Schlachthof das Schächten verboten worden ist. (Jüd. Presse 1904, No. 12.) 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