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Ost und West · 1903-08-01 · Heft 8 (August 1903) · p. Seite 575 - 576

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Journal
Ost und West
Volume
3 (1903)
Issue
Heft 8 (August 1903)
Article
Auswanderung [Kommentar]
Date
1903-08-01
Page
Seite 575 - 576 (sequence 2)
Language
German
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Politische Revue* 576 Verbände in der Darstellung der inhaltlich wiedergegebenen Zeitungsmeldung einen Vorwurf sehen, dass sie in irgend einer Weise ihre Pflicht versäumten, indem sie sich den Bedrängten von Kischinew entzogen Es ist begreiflich, dass sie diesem ungerechten Vorwurf sich entgegenstellten. Darauf ist es wohl zurückzuführen, dass an ein Berliner Blatt nachstehende Zuschrift gelangte: „Eine Anzahl Russen und Galizianer, sowohl Juden wie Christen, suchen die Mildtätigkeit daduichzu erregen, dass sie sich als Opfer der Judenkrawalle in Kischinew ausgeben und bettelnd Deutschland durchziehen. Sie geben vor, nach Amerika auswandern zu wollen, und bitten für diesen Zweck um pekuniäre Unterstützung. Ein Teil dieser Elemente sind Schwindler, denen nachgewiesen werden konnte, dass sie niemals in Kischinew gewesen sind. Andere stammen in der Tat aus Kischinew, aber es würde gänzlich falsch sein, sie in die Vereinigten Staaten zu expedieren. Es bleibt nur eines übrig: diese Personen nach Russland zurückzuschicken. Die Gründe für diese Stellungnahme sind in einer gemeinsamen Konferenz aller grossen jüdischen Organisationen, die sich dem Hilfswerk gewidmet haben, unter Zustimmung der kompetenten Personen in Russland klargestellt worden. Bei dem ausserordentlichen Umfang des Elends in Kischinew reichen nämlich die gesammelten Gelder nur auf das Notdürftigste aus, um die Geschädigten in Kischinew selbst zu erhalten und ihnen eine wirtschaftliche Existenz daselbst zu gründen. Für die Zwecke der Auswanderung liessen sich Gelder nicht aufbringen, und nun ist es unzweifelhaft, dass, sobald dem ersten Dutzend die Auswanderung aus Kischinew ermöglicht worden wäre, weitere Hunderte und Tausende aus Kischinew und anderen bedrohten Orten zur Auswanderung ermuntert werden und über die Grenze kommen würden. Damit müsste sich eine Kalamität von allergrösster Tragweite ergeben. Denn für die Auswanderung dieser Scharen ist weder Geld vorhanden, noch ein Land, in dem sie sogleich Arbeitsgelegenheit finden könnten. Unter diesen Umständen bleibt nichts übrig, als durch ausnahmslose Rücksendung aller Auswanderer, die nicht auf eigenen Füssen zu stehen vermögen, eine verderbliche Auswanderung im Keime zu ersticken. Die Härte gegen den Einzelnen wird in diesem Fall zu einer Wohltat für Tausende, die abgehalten werden, ihren letzten Besitz und ihre letzten Kräfte für ein gänzlich aussichtsloses Unternehmen aufzuwenden/' Die Fassung dieser Abwehr ist nicht sehr glücklich, nicht in der Form und nicht in der Sache. Ausbeuter öffentlicher Kalamitäten hat es immer gegeben, hat es auch im vorliegenden Fall wahrscheinlich gegeben. Deswegen darf aber keine Wohltätigkeitssperre eintreten. Das wäre durchaus unjüdisch und würde den Absichten derer zuwiderlaufen, die für die Bedrängten von Kischinew Spenden gegeben haben. Das entspricht auch nicht den humanen Intentionen der Verbände, die sich zu gemeinsamem Hilfswerk zusammengetan haben, am allerwenigsten der grossherzigen Gesinnung ihrer Leiter. Die Auswanderer aus Kischinew, von denen oben die Rede gewesen, sind guten Glaubens fortgegangen. Sie haben die gegen jede Förderung einer Auswanderung gerichtete Entschliessung nicht gekannt, auch nicht kennen können. Sie sind ausgezeichnetes Kolonistenmaterial: kräftig, arbeitswillig und arbeitsfähig, jung, dem Landbau geneigt, jeder körperlichen Anstrengung gewachsen. Man würde ihnen schweres Unrecht tun, wollte man unterstellen, dass sie die Greuel von Kischinew zum Vorwand genommen hätten, auf fremde Kosten eine Aenderung ihrer Lebensbedingungen zu erlangen. Die Hilfsverbände und ihre Vorsteherhaben gewiss gute Gründe für die Entschliessung gehabt, die sie getroffen haben Sie sind aber ganz sicher auch bereit, nicht um eines Formalismus willen die leiden zu lassen, zu deren Unterstützung sie berufen und eingesetzt sind. Sie werden einen Ausweg zu finden wissen, der die notwendigen strengen Rücksichten wahrt und zugleich, ihrer eigenen Herzensgesinnung entsprechend, eine Hilfsleistung für die gutgläubigen Auswanderer offen lässt. Sie werden gern tun, was in irgend einer Weise getan werden muss. Abonnementspreis für das Halbjahr in Deutschland und Oesterreich Mark 3>50* für das Ausland Mark 4,— für Russland ganzjährig 4 Rubel, halbjährlich 2 Rubel. Einzelhefte ä 35 Kop. .__Zu beziehen durch alle Buchhandlungen des In- und Auslandes, durch alle Postämter des Deutschen _______ ---- Reiches unter Nfo. 6174 der Postzeitungsliste und durch die Expedition dieser Zeitschrift. —■- Anzeigen SO Pfennig die viergcspaltene Petitzeile, grössere Anzeigen nach Tarif, bei Wiederholungen Rabatt. Stellen-Gesuche und -Angebote zum halben Preise. Adresse für die gesamte Korrespondenz: S. CALVARY & Co. (Inn. HUGO BLOCH & Dr. F. GOTTHELF). Verlagsbuchhandlung und Antiquariat, Berlin NW., Neue Wilhelmstrasse 1. Verantwortlicher Redakteur: Leo Winz, Berlin, Altonaerstr. 36. — Verlag von S. Caivary & Co., Berlin NW. 7. Druck von J. S. Preuss, Berlin SW. 19. - Cliches von der Graphischen Kunstanstalt Richard Labisch & Co., Berlin S.W.

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