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Ost und West · 1903-07-01 · Heft 7 (Juli 1903) · p. Seite 501 - 502

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Journal
Ost und West
Volume
3 (1903)
Issue
Heft 7 (Juli 1903)
Article
Friedrich Delitzsch [Rezension]
Date
1903-07-01
Page
Seite 501 - 502 (sequence 2)
Language
German
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501 Politische Revue. 502 andern Standpunkt ausgeht. Die Thora ist keine Gesetzessammlung, sondern ein religiös-sittliches Buch, das auch bürgerliche Gesetze enthält. Der Schwerpunkt liegt nicht in den gesetzlichen Bestimmungen, sondern in der ethischen Auffassung und in der Sittenlehre. Der Hammurabi-Kodex enthält ebensowenig wie etwa das Preussische Landrecht oder der französische Code Civil Lehrsätze, wie sie in der Thora gefunden werden, beispielsweise, dass der Mensch in Gottes Ebenbilde geschaffen ist, das Gebot der Nächstenliebe, die sich, auch gegen Fremde betätigen soll; dass man sich von Neid, Hass, Schadenfreude und Rachsucht fernhalten, den Greis ehren, dem Schwachen und Hilflosen beistehen, den Armen schonen, sich der Waisen und Witwen annehmen soll und vieles andere G-egen eine wissenschaftliche Untersuchung der gesetzlichen Bestimmungen im Hammurabi-Kodex und eine Gegenüberstellung zur Thora haben wir nichts einzuwenden. Im Grossen und Ganzen aber finden wir in der Thora nach jeder Richtung hin einen ungemein grossen sittlichen Fortschritt. Kennt doch das Hamrnurabi- Gesetz noch das Wesen oder richtiger Unwesen des sogenannten „Gottesgerichtsu) von dem in der Thora nicht die mindeste Andeutung vorhanden ist. Nicht minder zeugt das babylonische Gesetz von einer barbarischen Auffassung aller Rechtsbegriffe, indem es Kinder für die Sünden der Eltern die Todesstrafe erleiden lässt, während dies in der Thora (5. B. Moses 24, 16) streng verboten wird. Auch hinsichtlich der sozialen Stellung der Frau ist die Behauptung entschieden unrichtig, dass das Gesetz Hammurabis einen Fortschritt bedeute. Das Mädchen wurde auch nach babylonischem Recht von dem Vater an den Mann verheiratet und blieb „Eigentum" des Vaters, bis die Heirat vollzogen war. Das Einzige, was in diesem Gesetz frappiert, ist die ökonomische Emanzipation der Frau; es kennt keine Gütergemeinschatt bei den Eheleuten, hinsichtlich des eingebrachten Gutes der Frau, ähnlich wie in unserem Bürgerlichen Gesetzbuch. Auch war die Frau dispositionsfähig und konnte selbständig Vermögen erwerben. Indes wird dies in der Thora mit keinem Wort verneint, denn wie gesagt ist die Thora kein Gesetzbuch im eigentlichen Sinne des Wortes; sie beschäftigt sich garnicht mit dieser Frage. Viel interessanter wäre es, die Gesetze Hammurabis mit dem Talmud zu vergleichen. Die Wissenschaft könnte dadurch nur gewinnen. * * * In Oesterreich-Ungarn steht eine Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen der Sonntagsrahe bevor. Dies ist für einen beträchtlichen Teil unserer Glaubensgenossen in der Habsburgischen Monarchie eine Lebensfrage. In Gralizien, wo über 800 000 Juden leben, wird von der übergrossen Mehrheit der jüdischen Bevölkerung streng die Sabbatruhe innegehalten. Beide Tage zu feiern, ist für sie eine ökonomische Unmöglichkeit. Bei objektiver Betrachtung der Dinge wird man sich sagen müssen, dass bei einer gesetzlichen Regelung der Sonntagsruhe einzig und allein das allgemeine Wohl in Betracht kommen darf. Man hat auch in Deutschland diese Angelegenheit geregelt, ohne auf die kleine Zahl jüdischer Geschäftsinhaber, die Sonnabend feiern, Rücksicht zu nehmen. Indes liegen die Verhältnisse in Galizien wesentlich anders. In vielen Städten — und nur um die städtische Bevölkerung handelt es sich in diesem Fall — bilden die Juden die Mehrheit der Einwohner, und selbst dort, wo sie in der Minderheit sind, war bis vor kurzer Zeit der Kleinhandel fast ausschliesslich in ihren Händen. Erst neulich entstanden auf Veranlassung antisemitischer Vereine christliche Geschäfte mit der ausgesprochenen Absicht, die jüdischen Kleinkaufleute ökonomisch zu vernichten. Die Geschäfte an sich sind geradezu unhaltbar, da sie auf unsolider Basis gegründet worden sind Aber die genannten Vereine arbeiten mit terroristischen Mittein, um die Kundschaft heranzuziehen. Als drastisches Beispiel mag der Umstand dienen, dass jüdische Kinder in den allgemeinen, öffentlichen Schulen bestraft werden, wenn sie ihre Schulhefte bei Juden kaufen. Die Bestimmungen der Sonntagsruhe sind nichts weiter als ein neuer Vorstoss zu Gunsten der antisemitischen Geschäftsunternehmungen. Die Bauern und Arbeiter, die Sonnabend keine Einkäufe machten, dies vielmehr auf Sonntag verschoben, weil sie bei den Juden billiger und besser kaufen konnten, sollen nunmehr durch eine strenge Sonntagsruhe von den jüdischen Geschäften ferngehalten werden. Alle Proteste der jüdischen Bevölkerung, die in dieser Massregel eine schwere Bedrohung ihrer wirtschaftlichen Existenz erblicken müssen, haben nicht gefruchtet. Leider ist auch keine Aussicht vorhanden, dass die Zentralregierung bei der praktischen Durchführung des neuen Gesetzes den übermächtigen Klerikalen im Bunde mit der polnischen Schlachta Widerstand leisten werde. Etwas günstiger stehen die Dinge in Ungarn, wo die Regierung nicht abgeneigt ist, die Bestimmungen der Sonntagsruhe für die strenggläubigen Juden, die an der Sabbatruhe festhalten, um etwas zu mildern. Insbesondere sollen nicht Inhaber von Verkaufsstellen für Postwertzeichen, Stempelmarken und Tabak (bekanntlich in Oesterreich-Ungarn Staatsmonopol) gezwungen werden, ihre Läden Sonnabend offen zu halten, wie ursprünglich geplant und bereits auch versucht worden ist. * * * Das Hilfswerk für unsere Glaubensgenossen in Kischinew ist erfreulicherweise im besten Gange. Die deutsche Judenheit hat trotz der Ungunst der Zeit eine sehr bedeutende Summe zur Linderung der Not unserer armen Stammesbrüder aufgebracht, und was am meisten ermunternd ist: die Spenderliste belehrt uns, dass der weitaus grösste Teil der gesammelten Summen von der mittleren Schicht der deutschen Judenheit aufgebracht worden ist. Auch die Verwendung der gesammelten Gelder ruft Befriedigung hervor, insbesondere die Art und Weise, wie für die zahlreichen Waisen gesorgt werden soll, die in den Schreckenstagen im April ihre Eltern verloren haben. Freilich wird der ganze materielle Schaden kaum gut gemacht werden können, vom moralischen schon garnicht zu reden. Aber eine sehr ernste Frage beschäftigt jetzt die westeuropäische Judenheit. Es ist kaum zweifelhaft, dass die Lage der Juden in Russland eine noch schwierigere geworden ist. Wohl hat die Regierung, einem sehr dringenden Bedürfnis Rechnung tragend, weitere 101 Ortschaften in verschiedenen Gouvernements den

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