Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 1 (1901)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1901)
- Article
- Die Lage der Juden im heutigen Deutschland
- Date
- 1901-12-01
- Page
- Seite 887 - 888 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2583875-2583876-2583889-2584783--01100-2584880- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
8S7 S8S DIE LAGE DER JUDEN IM HEUTIGEN DEUTSCHLAND. Von Prof. Dr. M. Philippson. Die Juden haben eine besondere Weltrechnung, nicht nur nach der Zahl der Jahre, sondern auch nach den geschichtlichen Epochen. x\llbekannt ist die gewöhnliche Einteilung der Welthistorie in Altertum, bis zur Völkerwanderung, Mittelalter, bis zur Reformation, dann Neuere und Neueste Zeit. Aber der Juden Antike dauert nur bis zur zweiten Zerstörung Jerusalems, bis zur Vernichtung ihres Staates im Jahre 70 unserer Zeitrechnung. Dann kommt das lange, bange Mittelalter, die Zeit der Zerstreuung unter die feindlichen Völker, der Ausstossung, der Verfolgung, der Entehrung, der Ausschliessung von der allgemeinen Kultur, der Beschränkung auf das eigene?, überaus reiche, aber doch einseitige Schrifttum. Siebzehn Jahrhunderte dauerte diese Periode, die überstanden zu haben schon an sich ein Beweis der unvergleichlichen Lebenskraft des jüdischen Stammes ist — bis das Zeitalter der Aufklärung, die Wirksamkeit Moses Mendelssohn's und besonders die glorreiche französische Revolution mit ihrer Erklärung und Durchführung der allgemeinen Menschenrechte die bessere Neuzeit für die Juden in die Erscheinung riefen: die Epoche der Befreiung aus dem örtlichen, rechtlichen und geistigen Ghetto. Auch Deutschland konnte sich der Einwirkung der Grundsätze der Revolution nicht entziehen, die von den siegreichen Heeren der Republik und des Kaiserreiches durch alle seine Gauen getragen wurden. Der Kampf gegen Frankreich konnte selber nur dann mit Aussicht auf Erfolg unternommen werden, wenn man dieser Macht im Namen und Sinne der von der Revolution getragenen Prinzipien entgegentrat. Dies machte sich besonders in Süddeutschland geltend. Wie überhaupt volkstümliche Freiheit, so hat auch die Religionsfreiheit sich dort seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts mehr und mehr eingebürgert. Die Juden gemessen in Bayern, wenn auch nicht formell, so doch thatsächlich die meisten Rechte einer staatlich anerkannten Religionsgenossenschaft, zumal infolge der ausgedehnten öffentlichen Befugnisse der Rabbiner/ Die Judenheit ist in praktisch wirksamer Weise in Rabbinatsbezirke eingeteilt. In Württemberg bildet das Judentum eine Organisation, die genau dieselben staatlichen Rechte besitzt, wie die christlichen Kirchen, und deren Oberbehörde ' eine staatliche ist, wie ihre Rabbiner staatliche Befugnis inne haben. Ebenso verhält es sich in Baden, wo auf dem eigentlich politischen Gebiete die Gleichstellung der Israeliten noch vollkommener durchgeführt ist als in dem Nachbarlande Württemberg. In Elsass- Lothringen herrscht noch die französische Konsistorialverfassung mit ihrer wohlgefügten Organisation, und die jüdischen Kultusbeamten und Kultuseinrichtungen werden vom Staate ebensogut bezahlt, wie die christlichen. Selbst das Grossherzogtum Hessen, wo neuerdings eine wenig judenfreundliche Stimmung herrscht, besitzt doch eine centrale Organisation unserer Glaubensgemeinschaft. Man sieht, diese süddeutschen Staaten haben den Wert der israelitischen Religionsgemeinschaft hochgeschätzt und haben ihr als solcher gerechte, ja wohlwollende Beachtung geschenkt. In Norddeutschland dagegen finden wir eine staatliche Fürsorge für das Judentum und dessen staatliche Organisation nur in denjenigen Ländern, die ehemals entweder in direkter Weise oder als Mitglieder des Rheinbundes den französischen Einrichtungen unterworfen waren: so in Oldenburg, Braunschweig, Anhalt, sowie in den früher unabhängigen, seit 1866 preussischen Landen Hannover, Kurhessen, Nassau. Anders in Sachsen, Thüringen und besonders dem grössten und leitenden deutschen Staate, in Preussen. Hier hat zu aller Zeit, mit kurzlebigen, von den Umständen aufgenötigten Ausnahmen, in den herrschenden Kreisen die konservative und kirchliche Gesinnung die Oberhand gehabt. Die Krone und ihre Ratgeber haben an Adel, Militär und Kirchentum ihre Stützen gegen den Geist der Neuerung gesucht — Elemente, die von innen heraus der Religionsfreiheit und damit der Gleichberechtigung des Judentums feindlich gegenüber stehen. Deshalb ist es hier auch so langsam mit der Emanzipation der Juden vorangegangen. Unter dem Einflüsse der Napoleonischen Zeit kam das Gesetz von 1812, das ihnen das Bürgerrecht verlieh. Das Gesetz von 1847 gab ihnen einen Teil der staatsbürgerlichen Rechte. Die preussische Verfassung von 1850 und besonders das Bundes- (später Reichs-)Gesetz von 1869 stellten dann die Juden staatsrechtlich den Bekennern anderer Konfessionen gleich — aber nur auf dem Papier. Und um so schnöder wurde das Judentum als Religionsgenossenschaft behandelt — nicht mit Gleichgültigkeit, nein, mit offener Feindschaft. Während das preussische Gesetz die machtvolle Organisation der grossen katholischen Kirche anerkannte und dem Bekenntnisse der Mehrheit der Bevölkerung, dem evangelischen, eine genügende äussere Ordnung verlieh, unterwarf es die Gemeinschaft einer verschwindenden Minderheit, die jüdische, welche als solche ganz besonders einer sie kräftigenden Organisation bedurft hätte, absichtlich einer Zersplitterung, die darauf berechnet war, sie wehrlos zu machen, zu schwächen und aufzulösen. Jede einzelne Gemeinde wurde vollkommen selbständig hingestellt, die lokale Selbstsucht und Abschliessung künstlich herangezüchtet. Die unheilvolle Wirkung, die die preussische Staatsleitung beabsichtigte, hat sich dann auch eingefunden. Ja, die Sachlage ist eine immer