Freie zionistische Blätter
- Journal
- Freie zionistische Blätter
- Volume
- 1 (1921)
- Issue
- 4 (8.1921)
- Date
- 1921-08-01
- Page
- Seite 28 (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
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Forderungen an den XII. Zionistenkongreß >iiiiiiiiiiiiijiiiii(iifitijjitjjiiiitiiiji]iiiiiiriii]iifijifitiJiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiifiifiiiiiijiiijiiiiiiitiiifii3iifiiifiijiiif(ii(iiritiiitifiiriiiif iitiiiriffic chenden Ersatzinstrument ausgebildet werden. Es war das bisher nicht; am wenigsten in den letzten Jahren. Aktions- Es war auch in den besten Zeiten eine Reunion unserer komitee Notabein. Es muß eine wirklich arbeitsfähige, verantwortungsbeladene und verantwortungsbewußte Körperschaft werden. Es muß in der Zeit zwischen den Kongressen die Autorität und die Machtbefugnis der Kongresse in sich repräsentieren. Dazu muß es in seiner Zusammensetzung ein wirkliches Bild der Bewegung in ihrer Differenzierung geben. Es muß arbeitsfähig sein: dies heißt, nicht zu groß und nur aus Mitgliedern bestehend, die bereit sind, zu arbeiten, regelmäßig zu den Sitzungen zu kommen und alle Funktionen, die sich aus dem Amt ergeben, zu erfüllen. Es muß verantwortlich sein gegenüber dem Kongreß; als Kontrollinstanz für die Leitung — und die Kontrolle muß faktisch sein, nicht illusorisch in der Form vager Rechenschaftsberichte und nachträglicher Zustimmung — muß das Aktionskomitee die Verantwortung tragen für die Tätigkeit der Leitung. Seine Mitglieder sollen stets abberufbar sein durch die Landsmannschaften und Fraktionen, weil sie nicht als Notabein und verdiente Männer dem Aktionskomitee angehören sollen, sondern lediglich als Vertreter ihrer Verbände. Alle wichtigen Beschlüsse der Leitung müssen dem Aktionskomitee zur vorherigen Gutheißung unterbreitet werden, und gegen sein Veto darf die Leitung nichts unternehmen. Alles in einem: aus der dekorativen Reunion, die das Aktionskomitee bisher war, muß eine wirklich arbeitende, kontrollierende und dirigierende Körperschaft werden. VIII. Es bedarf keiner eingehenden Begründung, wenn gefordert wird, daß auch die Finanzführung 28