Freie zionistische Blätter
- Journal
- Freie zionistische Blätter
- Volume
- 1 (1921)
- Issue
- 4 (8.1921)
- Date
- 1921-08-01
- Page
- Seite 6 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Forderungen an den XII. Zionistenkongreß ■iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiB ausübende Macht der Organisation muß in ihr zentralisiert sein und sie darf keines ihrer wesentlichen Rechte auf Körperschaften übertragen, die nicht der Kongreß gewählt hat und die nicht seiner Kontrolle unterstehen. VII. Kongreß und A.-C.: Der Kongreß muß wieder die höchste entscheidende Instanz der Organisation werden; er muß wieder alle zwei Jahre regelmäßig zusammentreten, außerdem auf Ersuchen von zehntausend Zionisten oder einem Drittel der A.-C.-Mitglieder. Neben dem Kongreß muß das A.-C. als kontrollierende und leitende Körperschaft ausgebildet werden. Es muß alle drei Monate tagen. Die Exekutive ist außer dem Kongreß auch dem A.-C. verantwortlich und darf keine prinzipiell wichtigen Beschlüsse ohne dessen Zustimmung fassen. Auf ein Mißtrauensvotum des A.-C. hin muß die Exekutive zurücktreten, worauf das A.-C. einen Kongreß zur Neuwahl der Exekutive einberuft. VIII. Finanzen: Die Finanzen der Organisation müssen geordnet sein. Nötig ist ein festes Budget und eine strenge Kontrolle durch das A.-C. und den Kongreß. Der Apparat der Organisation muß verbilligt werden. Mehr als bisher müssen ehrenamtlich tätige Personen zur Mitarbeit herangezogen werden. Die einzelnen Punkte dieses Programmes sind in ihrer Formulierung wohl so klar und eindeutig, daß ihre Tendenz und die sie alle bedingende Grundeinstellung keiner 6