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Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main · 1912-01-01 · 1912 · page 42

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Journal
Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
Volume
1912
Date
1912-01-01
Page
– (sequence 42)
Language
German
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IRI
…/2580773-2580858--2277-2583276
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— 34 Mädchen-Fortbildungshasse. Zinserträgnis Salaman und Sara Stern'sche Schüler Bibliatheh-Stiftung. Mark , .464.— Von Herrn Dr. SiegfriedOppenheimer und Frau ............20.— „ Frau Helene Brinkmann 50 — „ Herrn Adolf Stern Geschenk 150.— „ dem Verlag des Israelit........90.— Herrn und Frau Adolf Stern und Herrn und Frau Leop. Mainz anl. d. Verheiratung ihrer Kinder...... 1000.— Von Frau Helene Brinkmann geb. Stern am Jahrzeitstage ihrer sei. Eltern 25.— „ Herrn und Frau Adolf Stern am Jahrzeitstage ihrer sei. Eltern und. Schwiegereltern........... 500.— Zinserträgnis............... 143.50 Jakob und Henriette Besthaff-Stiftung. Zinserträgnis 120.— Freundliche Zuwendungen nehmen in Empfang: für die Talmud-Thora-Kasse | „ ' . und für die laufende Schulkasse ) Herr 1Lazar»s Kla«> Schiilerstrasse 22. I Herr Lyon Seeligniann, Börnestrasse 52. J Herr Isidor Benjamin, Schwanenstrasse 12. für sämtliche andere Kassen VII. Mitteilung an die Schüler und an deren Eitern. i. Die Eitern der jungen Mädchen, die die wissenschaftlichen Klassen eines Oberlyzeums besuchen, seien auch dieses Jähr auf die mit Genehmigung des Königl. Provinzial-Schulkollegiums eingerichteten Ausbildungskurse aufmerksam gemacht, die bestimmt sind, die religiöse Bildung unserer jungen Mädchen zu vertiefen und ihnen zugleich Gelegenheit zu geben, sich als Religionslehrerinnen auszubilden. Es sei ausdrücklich bemerkt, dass die Teilnahme an diesen Kursen von der Teilnahme an jedem andern Religionsunterricht, der in irgend einer städtischen Schule eingerichtet ist, befreit, und dass uns durch Ministerialerlass das Recht zugestanden ist, solchen Teilnehmerinnen, die die allgemeine Lehrerinnenprüfung abgelegt haben, nach vorherigem Examen ein Zeugnis als Reiigionslehrerinnen auszustellen, das auch von der Stadt anerkannt wird. Zur Teilnahme an diesen Kursen sind nach Beschluss des Schulrats auch solche Schülerinnen befugt, die nach erfolgreichem Besuch der ersten Klasse unsre Schule verlassen haben, um einen Bildungsgang einzuschlagen, den wir ihnen nicht bieten können. . 2. Die Eltern unsrer Zöglinge seien noch einmal an dieser Stelle auf die Einrichtung eines Milchausschanks (in der Hauptpause des Vormittages) hingewiesen. Es sollte eigentlich

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