Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
- Journal
- Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
- Volume
- 1928
- Date
- 1928-01-01
- Page
- – (sequence 21)
- Language
- German
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— 19 — e.) Befreiung vom technischen Unterricht. Betreit waren von der Teilnahme an: | Turnen; Spielen j Nadelarbeii! Zeichnen Jn der Realschule; 10 I 10 — — Schüler im Lyzeum j 9 i 13 i 3 1 Schülerinnen f.) An w a h j f r e i e m Unterricht nahmen teil : H e b r ä i s ch : sämtliche Schüler der Realschule bis auf einen. Kurzschrift: Realschule Lyzeum U II 29 Schüler 17 Schülerinnen O Iii 37 „ 35 Schülerinnen g.) Schulgeld. Das Schulgeld ist gegenwärtig nach Gruppen^ gestaffelt und beträgt a) Für Gemeindemitglieder b) Für Nichtmitgiieder 1. Gruppe jährlich Mfc. 350.— Mk. 350.— 2. „ „ „ 275.— „ 250.— 3. „ „ „ 200.- Von diesen Sätzen genießt 25 % Ermäßigung jedes zweite Kind desselben Haushaltes 50% „ „ dritte „ Diese Ermäßigungen wurden zuteil : 62 Kindern von Mitgliedern unserer Gemeinde. 71 „ „ Nichtmitgliedern. 19 „ der Israelitischen Waisenanstalt. Außerdem wurde volle Schulgeldfreiheit gewährt: 27 Kindern von Mitgliedern unserer Gemeinde und 2 „ „ Nichtmitgliedern. h) Urlaubsgesuche für Schüler sind rechtzeitig vorher einzureichen: beim Klassenleiter, wenn es sich um einen einzelnen Tag der Unterrichtszeit handeit, beim Direktor, sofern mehrere Tage in Frage kommen. Bei Gesuchen um Erholungsurlaub muss auch der Schularzt gehört werden. Im Anschluss an den Beginn oder den Schluß der Ferien kann jedoch nur in den allerdringendsten Fällen (ärztliche Anordnung) Urlaub gewährt werden. Soll ein Schüler die Schule vorzeitig verlassen, so muss er durch den Vater oder dessen Stellvertreter bei dem Direktor schriftlich abgemeldet werden. Ein Abgangszeugnis wird nur auf ausdrückliches Verlangen erteilt nachdem alle Verpflichtungen gegen die Schule erfüllt sind. i) Schulordnung. Die Überzeugung, dass das Wohl unserer Jugend nur durch verständnisvolles Zusammenarbeiten der beiden Erziehungsmächte, Schule und Eiternhaus, gewährleistet wird.