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Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main · 1927-01-01 · 1927 · page 20

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Journal
Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
Volume
1927
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 20)
Language
German
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IRI
…/2580773-2580848--2653-2583059
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- 18 - „Die Erziehungskrisis der Gegenwart, vom jüdischen Standpunkt gesehen" unter lebhaftem Interesse der sehr zahlreich erschienenen Elternschaft einer eingehender* Betrachtung unterwarf. Seine lehrreichen Ausführungen gipfelten in folgenden Grundgedanken: Die führenden Geister der zeitgenössischen Pädagogik fordern eine gebundene Freiheit ganz in Obereinstimmung mit dem überlieferten Judentum, das ja auch nur den für frei hält, der seinen Lebenswandel dem göttlichen Gesetze gemäfj gestaltet. Der in der heutigen Erziehung vielfach zu beobachtende Mangel an „Ehrfurcht vor dem Gehalte historischer Objektivität*' ist um so bedauerlicher, als D">DDn nm&N die erste Voraussetzung für den Glauben an die Wahrheit unserer heiligen Überlieferung ist. Sollen jüdisches Haus und jüdische Familie auch weiterhin ein Bollwerk des Gesetzes bleiben, dann müssen wir die von außen auf unsere Zöglinge eindringenden trübenden* und zerstörenden Einflüsse mit aller Entschiedenheit abwehren und im Sinne der richtunggebenden zeitgenössischen Pädagogen uns gegen die ungehemmte Weiterentwicklung individualistischer Bestrebungen stemmen. In inniger Zusammenarbeit von Schule und Haus kann der Autoritäfslosigkeit und der altklugen Lebenssouveränität erfolgreich entgegengewirkt werden. c) Sprechstunden der Lehrer. Jeder Lehrer und jede Lehrerin hat wöchentlich eine Sprechstunde im Schulhause, in der sie den Eltern für Auskunfterteilung über die Schüler zur Verfügung stehen.Wirbitten die Eltern unserer Kinder dringend, von dieser Gelegenheit zur Rücksprache mit den Lehrern und Lehrerinnen frühzeitig und dauernd, abernicht erst, wenn das Schuljahr schon weit vorgeschritten ist, oder gar erst kurz vor seinem Ende Gebrauch zu machen. Nur so sind sie in der Lage, mangelhaften Leistungen oder unangemessenem Betragen ihrer Schutzbefohlenen erfolgreich vorzubeugen. Sollen ober die Leistungen in einem einzelnen Unterrichtsgegenstand Erkundigungen eingeholt werden, so wende man sich an den Fachlehrer; handelt es sich um die Gesamtleistungen oder das Gesamtverjialfen eines Schülers, dann ist zunächst der Klassenleiter zuständig, nötigenfalls auch der Direktor. Es mufc jedoch verlangt werden* dafe ein Besuch der Eltern spätestens tags zuvor 4 angemeldet wird, damit der Klassenjeitei die zu einer erschöpfenden Auskunft erforderlichen Erkundigungen bei den einzelnen Fachlehrern rechtzeitig einziehen kann. W ä hj| e n d der Pausen können jedoch Elternbesuche nicht angenommen werden, weil der Unterrichtsbetrieb dadurch gestört würde. In den 1 e izte n v i e r Wochen vor Schluss des Schuljahres kann Auskunft über Aussicht auf Verletzung nidit mehr gegeben werden. Über diese wird auf Grund der amtlichen Bestimmungen j^o.&g&m^nh^n Erwägungen und eingehenden Beratungen des ^Direktors mit sämtlichen Lehrern der Klasse durch Konferenzbeschluss entschieden. Ein solcher Beschluss ist aber auch unwiderruflich und kann nachträglich nicht geändert werden, weshälb jeder dahin zielende Versuch nutzlos ist. Auch die versuchsweise Versetzung eines Schülers in die nächsthöhere Klasse ist unzulässig. Spredistunden des Direktors. Während der Schulzeit täg]^^in,rijer $fcch$en Unterrichtsstunde im Amtszimmer; aufeerdem nach Vereinbarung zu anderen Stunden. Fernruf der Schule: Carolus 46 4 3 6.

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