Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
- Journal
- Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
- Volume
- 1927
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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— 15 - d.) Befreiung vom technischen Unterricht. Befreit waren von der Teilnahme an: Turnen Spielen Nadelarbeit Zeichnen j In der Realschule 7 3 i — : : Schüler im Lyzeum 11 — 1 3 Schülerinnen e.) An wahlfreiem Unterricht nahmen teil: H e b r ä i s ch : sämtliche Schüler der Realschule bis auf einen. Kurzschrift: Realschule Lyzeum U II 27 Schüler 17 Schülerinnen O III 43 „ 25 Schülerinnen Instrumentalmusik: 10 Schüler der Realschule, f.) Schulgeld. Das Schulgeld ist gegenwärtig nach Gruppen gestaffelt und beträgt a) Für Gemeindemiiglieder b) Für Nichtmitglieder 1. Gruppe jährlich Mk. 350.— Mk. 350.— 2. „ „ „ 275.— „ 250. 3. „ „ „ 200 — Von diesen Sätzen genie&t 25 % Ermäßigung jedes zweite Kind desselben Haushaltes 50% „ „ dritte „ Volle Schulgeldfreiheit genossen 47 Kinder von Gemeindemitgliedern, während Ermäßigungen 72 Kindern „ „ und 67 „ „ Nichtmitgliedern zuteil wurden. g) Sdiälerversicherung. Seit dem Beginn des Berichtsjahres hat sich unsere Schule dem Vertrage angeschlossen, den der Herr Minister mit dem „Verband der öffentlichen Versicherungsanstalten in Deutschland" abgeschlossen hat. Ihm zufolge sind alle unsere Zöglinge ohne Ausnahme gegen einen jährlichen Versicherungsbeitrag, der noch nicht die Hälfte des bisherigen beträgt, zwangsläufig versichert gegen Schulunfälle: 1. auf dem Schulgrundstück; 2. ausserhalb des Schulgrundstücks bei Veranstaltungen der Schule; 3. auf dem Schulwege. h) Urlaubsgesuche für Schüler sind rechtzeitig vorher einzureichen: beim Klassenleiter, wenn es sich um einen einzelnen Tag der Unterrichtszeit handelt, beim Direktor, sofern mehrere Tage in Frage kommen. Bei Gesuchen um Erholungsurlaub muss auch der Schularzt gehört werden, der wöchentlich zweimal in der Schule Sprechstunde hält. Im Anschluss an den Beginn oder denSchlufc der Ferien kann jedoch nur in den allerdringendsten Fällen (ärztliche Anordnung) Urlaub gewährt werden. Soll ein Schüler die Schute vorzeitig verlassen, so muss er durch den Vater oder dessen Stellvertreter bei dem Direktor schriftlich abgemeldet werden. Ein Abgangszeugnis wird nur auf ausdrückliches Verlangen erteilt, nachdem alle Verpflichtungen gegen die Schule erfüllt sind.