Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
- Journal
- Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
- Volume
- 1905
- Date
- 1905-01-01
- Page
- – (sequence 47)
- Language
- German
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- 48 — 2. Ferner gestatten wir uns, nochmals darauf hinzuweisen, dass, entsprechend den z. Z. geltenden Ministerialverfügungen über die Zulassung zum Universitätsstudium, alle höheren Schulen prinzipiell gleichberechtigt sind, sodass ein vorzeitiger Uebergang eines Schülers auf eine Gymnasialanstalt oder eine Oberrealschule durchaus unnötig geworden ist. Es kann besonders den Eltern, denen daran gelegen ist, ihren Kindern, zumal den für das Studium bestimmten, auch eine gründliche und tiefe religiöse Bildung zu geben, nicht warm genug ans Herz gelegt werden, ihre Söhne bis zum Austritt aus der Prima in unserer Schule zu belassen, es dürfte für diese Schüler sogar der Besuch der an die Prima sich anschliessenden Fortbildungsklasse ein empfehlenswerter sein. Jedenfalls bitten wir die Väter und Mütter unserer Zöglinge, bevor sie irgend einen Entschluss über die Zukunft ihrer Kinder fassen, sich mit dem Unterzeichneten eingehend zu besprechen; je früher eine solche Aussprache erfolgt, desto besser ist es. Die diesem Programme vorausgeschickten einleitenden Worte tragen hoffentlich das ihrige dazu bei, alle diejenigen, die nicht gezwungen sind, ihre Kinder möglichst schnell einem praktischen Berufe zuzuführen, zu veranlassen, ihren Söhnen vor dem Eintritt in das Berufsleben die Gelegenheit zu geben, die auf der Schule erworbene Bildung zu erweitern und zu vertiefen. Die grosse Bedeutung des Besuches der Fortbildungskurse für das ganze, besonders aber für das religiöse Leben der jungen Leute kann nicht eindringlich genug hervorgehoben werden. 3. Endlich sei im Interesse der Disziplin betont, dass Schulversäumnisse, von deren voraussichtlichem Eintreten die Eltern bezw. deren Stellvertreter Kenntnis haben mussten, nur dann als entschuldigt angesehen werden können, wenn vorher die Erlaubnis zu fehlen erbeten worden war. Von Versäumnissen, die durch Krankheit hervorgerufen werden, bezw. solchen, die nicht vorhergesehen werden konnten, ist möglichst bald dem Ordinarius Mitteilung zu machen. Schlussfeier: Dienstag den II April 1905, nachmittags 3 Uhr Deklamationen, Gesang, Schlussrede, Entlassung der abgehenden Schüler und Schülerinnen. Um 2 Uhr findet bei günstigem Wetter auf dem Schulhofe ein Schauturnen der T. und IT. statt.. Zu dieser Schlussfeier werden die Städtischen Behörden, der Vorstand, Ausschuss und Schulrat der Synagogengemeinde IsraelitiVJie Religionsgesellschaft, die Eltern der Schüler und Schülerinnen, sowie alle Freunde der Schule ergebend eingeladen. Das neue Schuljahr beginnt: Montag den 1. Mai. An diesem Tage haben sich die der Schule bereits angehörenden und die für die unterste Klasse angemeldeten Schüler und Schülerinnen in ihren Klassenzimmern zur Empfangnahme der Stundenpläne vormittags 8 Uhr einzufinden. Die Prüfung der für eine höhere als die unterste Klasse angemeldeten, neu eintretenden Schüler und Schülerinnen findet an demselben Tage vormittags 8V2 Uhr statt. Der Unterricht beginnt Montag den 1. Mai, nachmittags 2 Uhr, von Dienstag, den 2. Mai an morgens um 7, für die drei untersten Knaben- und Mädchenklassen um 8 Uhr. " Die Sommerferien fangen Sonnabend den 8. Juli an und dauern bis Montag, den 7. August, einschliesslich. Der Direktor: Dr. G. Lange.