Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
- Journal
- Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
- Volume
- 1903
- Date
- 1903-01-01
- Page
- – (sequence 43)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2580773-2580832--1443-2582242- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
37 IV. Auszug Protokolls der gemischten Kirchenu. Schul-Commission der Stadt Frankfurt a. M. vom 20. Februar 1867. No. 4. Auf Senatsbeschluss von 15, Februar 1867, No. 1005, Einreihung der hiesigen Schulen und Privat-Institute in die Zahl der anerkannten Real- und höheren Bürgerschulen bezw. Privat. - Erziehungs-Anstalten betr. Beschluss. In Folge Erlasses des Königlichen Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten vom 6. Februar 1. J. ist der Senat und durch denselben diese Commission aufgefordert worden die Vorsteher der unter ihrer Aufsicht stehenden Schulen und Lehranstalten zu einer Erklärung darüber zu veranlassen, wie weit sie sich dem Lehrplan einer der Schulkategorien, deren Zeugnisse die Berechtigung zum einjährigen Militärdienst ertheilen zum behufe der Gleichstellung anzuschliessen bereit sind. Hinsichtlich dieses Lehrplans wird auf die im Auftrage des Herrn Ministers von dem Geheimen Regierungsrath Herrn Dr. Wiese herausgegebene Darstellung des höheren Schulwesens in Preussen und in specie auf die Unterrichts- und Prüfungsordnung vom 6. October 1859 unter dem Anfügen verwiesen, dass Abweichungen von dem Normallehrplan, soweit sie das Wesen desselben nicht alteriren und nach den besonderen lokalen Verhältnissen wünschenswerth erscheinen, überall gestattet werden sollen. Es werden daher etc. 2.) der Schulrath der Unterrichtsanstalt der israelitischen Religionsgesellschaft etc. aufgefordert, ihre betreffenden Erklärungen unter Vorlage eines ausgearbeiteten Lehrplans und unter Angabe der Anstellungs- und Besoldungsverhältnisse ihres Lehrerpersonals förderlichst anhero einzureichen, damit auf Grund derselben und einer in Aussicht gestellten Inspection der Anstalten durch einen sachverständigen Commissaiius die ministerielle Entscheidung eintreten könnne. Zur Beglaubigung Dr. F. Schmidt-Polex. An den Schulrath der Unterrichtanstalt der israelitischen Religionsgesellschaft. Dahier. 1