Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
- Journal
- Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
- Volume
- 1894
- Date
- 1894-01-01
- Page
- – (sequence 22)
- Language
- German
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— 22 — IL Verfügungen der vorgesetzten Behörden. 20. März 1893. Königl. Prov.-Schulkollegium bestimmt die Unterrichtszeit für das Sommer- und das Winterhalbjahr. 24. April 1893. Königl. Prov.-Schulkollegium teilt MinisterialVerfügung mit, betr. Einführung neuer Schulbücher. 29. April 1893. Königl. Prov.-Schulkollegium fordert Bericht über die bisherige Einrichtung und event. Fortfall der öifentlichen Prüfungen. 5. Mai 1893. Königl. Prov.-Schulkollegium teilt eine die Abschluss- und die Reifeprüfungen betreffende Ministerialverfügung mit und fordert Bericht über die Ergebnisse derselben. 11. Juli 1893. Königl. Prov.-Schulkollegium teilt eine MinisterialVerfügung mit, betr. Reihenfolge der Lehrer in den Verzeichnissen der Jahresprogramme. 15. Juli 1893. Königl. Prov.-Schulkollegium macht unter Hinweis auf eine Ministerialverfügung die Direktoren für die Befolgung der betreffs des Ausfalls des Nachmittagsunterrichts an heissen Tagen erlassenen Vorschriften persönlich verantwortlich. 29. Juli 1893. Königl. Prov.-Schulkollegium teilt eine Ministerial Verfügung mit betr. rechtzeitige Bekanntgebung eines Wechsels von Lehrbüchern an die Schüler und erinnert an die Vermeidung unnötiger Ausgaben für Hefte. 30. September 1893. König]. Prov.-Schulkollegium bestimmt die Unterrichtszeit im Wintersemester* 18. Oktober 1893. Königl. Prov.-Schulkollegium teilt Ministerial Verfügung mit betr. Wegfall der öffentlichen Prüfungen. 19. Dezember 1893. Königl. Prov.-Schulkollegium teilt eine den Privatunterricht und das Halten von Pensionären betreffende Ministerial Verfügung mit und bestimmt, dass alljährlich eine Liste über sämtliche Fälle des Schuljahres einzureichen und auf etwaige Missstände hinzuweisen sei. 9. Januar 1894. Königl. Prov.-Schulkollegium teilt die Ferienordnuug für 1894-95 mit. 16. Januar 1894. Königl. Prov.-Schulkollegium teilt eine die Zeugnisse für den einjährig-freiwilligen Dienst betreffende Ministerial Verfügung mit, nach welcher Schülern, die auf ärztliches Zeugnis vom Z3ichnen oder Turnen befreit waren, deswegen das Zeugnis für den einjährig-freiwilligen Dienst zwar nicht zu versagen, jedoch die Befreiung ausdrücklich im Zeugnis zu vermerken ist. 30. Januar 1894. Königl. Prov.-Schulkollegium genehmigt die Zulassung der vorgeschlagenen Abiturienten zur Reifeprüfung. 31. Januar 1894. Königl. Prov.-Schulkollegium beauftragt den Direktor mit der Leitung der bevorstehenden Reifeprüfung.