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Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main · 1887-01-01 · 1887 · page 33

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Journal
Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
Volume
1887
Date
1887-01-01
Page
– (sequence 33)
Language
German
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IRI
…/2580773-2580802--0689-2581626
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M. Pf. Okt. Von der M. M. Braunschweig'schen Stiftung................ 34 28 Dez. 24. » N. N. bei Beginn des Mischna-Unterrichts seines Sohnes............100 — » » Frau Ida Hackenbroch am Jahrestage ihrer sei. Schwester Bertha, 28. Kislew . . 20 — » Legat des sei. Freiherrn M. A. v. Kothschild.................1028 57 1887 Febr. 21. Von Frau Menco Kulp am Todestage ihres sei. Mannes.............20 — » 21. » Herrn David Weil bei Eintritt seines Sohnes Eugen.............10 — 8. Zur laufenden Schulkasse. 1886 März 29. Von Herrn S. N. Meyer bei Verheiratung seiner Tochter............. 25 — Mai 5. Bei Verheiratung von Fräulein Hedwig Feuchtwanger mit Herrn El. Birnbaum .... 50 — » Von Frau Helene Fuld am Jahrestage ihres sei. Mannes............. 10 — Okt. » N. N. für die Bibliothek........................ 59 08 VII. Mitteilungen an die Schüler und an deren Eltern* Wie bereits oben kurz erwähnt, ist infolge des günstigen Revisionsbefunds es möglich geworden, auch unseren Schülern schon nach erfolgreich zurückgelegtem sechsten Jahreskurse der Realschule das Recht für den einjährig-freiwilligen Militärdienst zu erwerben, eine Berechtigung, die sicherlich in weiten Kreisen in unserer Schulgemeinde mit froher Genugthuung begrüßt worden ist, und für welche Schule wie Gemeinde sich dem Herrn Minister sowie dem Königlichen Provinzial- Schulkollegium zu herzlichem Dank verpflichtet fühlt. Dem Unterzeichneten aber, auf dessen von Kgl. Prov.-Schulkoll. befürworteten Antrag diese Vergünstigung vom Herrn Minister bewilligt worden ist, erwächst daraus eine ernste Pflicht. Sicherlich ist es aufs freudigste zu begrüßen, daß mit der Möglichkeit, schon nach dem sechsten Jahre das Qualifikationszeugnis zu erlangen, der bisherige Zwang, durch Absolvierung auch des siebenten Jahreskurses die ganze Schule durchzumachen, in Wegfall gekommen ist. Sehr bedauerlich aber wäre es, wenn von diesem Rechte anders als unter dem Zwange dringender Notwendigkeit Gebrauch gemacht werden würde. Es wäre das im Interesse des heranwachsenden Geschlechtes als eine entschiedene Herabminderung des Bildungsniveaus aufs allerlebhafteste zu bedauern. Der Unterzeichnete erfüllt deshalb nur eine heilige Pflicht, indem er diese Sachlage aufs allerangelegen tlichste der Erwägung der geehrten Eltern empfiehlt. Die öffentlichen Prüfungen finden an den Tagen vom 27. bis 29. März in folgender Ordnung statt. Israel. Realschule 1887. 5

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