Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Neunter und letzter Band (1772)
- Issue
- Fünf und Zwanzigtes Stück (1772)
- Date
- 1772-01-01
- Page
- Seite 387 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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»X» ZKK Z87 zu erkennen, daß er dermaleinst auch an dem großen herrlichen Ruhetag Anrheil haben werde; wie viel größere Strafe hat er verwirket, wo er unfern Sabbakh mit zu feyeen, sich erfrechen würde. —. In diesen Stellen nun, wird frey, lich unter den Äoi auch der Christ verstanden; allein es wird auch nur gesagt s kr hak den Tod verdienet, nicht aber/ daß der Jude einen solchen Menschen umbkingett soll. Den Sabbath feiern oder halten, heißt bey ihnen: den Sabbath mit alten rabbinischen Cäremonien und lächerlichen Gebräuchen feyern, und eben so wie sie es Machen. — Dieses thun wir nicht bey der Sabbarhsfeyer, folglich machen Wir uns auch der Todesstrafe nicht schuldig. Der 7te Beweisgrund aus dem Talm. Tr. Sanhedrin ist ebenfalls schlecht gewählet. Es heißt da S. 59. C. r: Rabbi ^lachanan spricht: Derjenige Goi, welcher die Tora d. i. die; Bücher Moßs liefet und darinnen studiret, der hat den Tod verdienet: —— Er hat den Tod verdienet, man soll ihn aber dieserwegen doch nicht tödten. -MW. Der 8te Beweis ist wichtiger, und wir mässeg uns dahero etwas länger dabey aufhalten.— Rabbl Levi Ben Gerson erkläret das 5 te Gebot also: Du Mst nicht tödten, d. h. du sollst keinen Juden umbringen. Denn alle lebendige Lhiere, sind den Menschen nach der Schrift erlaubt zu tödten, die Juden sollten nach göttlichen Befehl einige Völker, als die Amalekiren u. Bb 2 dergf.