Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Neunter und letzter Band (1772)
- Issue
- Neunzehntes Stück (1772)
- Date
- 1772-01-01
- Page
- Seite 301 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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. LL *x» 3»r allerschärfste verbieten, und die Uebertreter mit den härtesten Leibesstrafen belegen lasten. Denn nach unfern Erachten können sie Christum und seine heilige Religion nicht ärger verlästern, als wenn sie die getauften Juden mit diesen abschefi, lichen Namen belegen. Es ist die Pflicht einer christl. Obrigkeit, sowohl auf die Erhaltung der öffentlichen Ruhe Sicherheit und des Wohls ihrer Lande, als auch vornämlich auf die Ausbreitung und Beförderung des Reichs Christi bedacht zu seyn. Dahero soll ihre Sorgfalt da» hin gehen, -alle Hinderniste aus dem Wege zu räumen, die sich dem Reiche Christi widersetzen. Von allen diesen ab^r findet man leider das Gegentheil. Nur selten wird ein getaufter Jude von der christlichen Obrigkeit gerochen, wenn er vost andern Juden beschimpfet worden, und sich also in derselben Schutz begiebt. Diese mir christliche Nachsicht macht, daß unsere heutige, Juden desto dreister fortfahren, die von ihnen abgegangencn Inden, auch in dem Schoos der Christenheit öffentlich, und zwar nie anders, als mit diesem Namen zu belegen, wovon ich selbst «inen Beweis abgeben kann., Denn ich bin selbst im Vorbeygehen, von Juden, die ich niemals beleidiget, mit diesen schändlichen Namen beleget worden. Der übrigen Lästerungen, wohin ich auch das Anspeyen rechne, will ich nicht gedenken. Drohete ich ihnen mit der Obrigkeit, so hießen sie mich selbst zu derselben gehen, weil sie schon wußten, was man da ansrichten kann.