Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Achter Band (1771)
- Issue
- Ein und zwanzigtes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 332 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2577043-2577055-9903578--3436-2580316- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
s;» «x» 24 war, aus derselben flüchtig werden wollten. Ob nun schon, wie wir oben erinnert hoben, die heil. Schrift den nur genannten Personen die Freyheit ließ, wieder aus dem Kriege nach Hanse zurück zu kehren, so war ihnen dock solches bey rechtmäßigen Kriegen auf keine Weise ver» stattet. Denn da nahm man so gar den Bräu» kigam von seiner Braut unter dem Vrauchim- Mel weg. Das achte Lapitel zeiget, daß es währen* des Krieges den Israeliten erlaubt war, Schweinefleisch, und andre vcrbotne Speisen, wenn sie keine andern hatten, zu essen, auch allerlei) verbotenes Getränke zu trinken. Denn wir haben, spricht Maimonides, durch Tradition, daß die Worte s Mos. 6, n. ,,Die Häuser werden von allem Guten voll seyn/' Schweinefleisch und Schinken anzeigen. — Ferner wixd hier weiter angezeiget, wie es mit den schonen gefangnen Frauenzimmern zu halten sey, wie man keine überwundenen Feinde zur jüdischen Religion zwingen, und die, welche die 7 Gebote Noah nicht annehmen wollten, tödten solle. Das neunte und zehnte Rapitel bestimmen und erklären die 7 Gebote Noah, wobey zugleich die Strafen gegen die Uebertreter derselben angezeigt werden. — Es sind aber diese Gebote folgende 7 Verbote: r) Abgöttxrey, 2) Got-