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Der Jude · 1771-01-01 · Siebenzehntes Stück (1771) · p. Seite 260

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Journal
Der Jude
Volume
Achter Band (1771)
Issue
Siebenzehntes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 260 (sequence 4)
Language
German
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»XG König, als auch alle andre kleinere Synedn'a, wenn sie anders gültig sevn sollten, einlebcn mußte. War ein ganzer Stamm, eine ganze Gemeinde, eine Stadt, ein Hoherpriester, oder ein falscher Prophet so angeklagt, daß es dabey auf das Leben aller dieser Personen ankam, so durfte ihr Proceß von keinem andern Gerichte, als dem großen Synedrio beygelegt werden. So konnte ferner kein Richter, oder Äcltester von Jemand anders für einen Mamre, d.. i. Widerspenstigen', oder Rebellen erkläret werden, als mir von diesem großen Gerichte. — Sollte eine Sradt, um der darinnen herrschenden Abgötterey willen, gänzlich zerstört, und der Erde gleich gemacht werden, eine Frau, weiche Ehebruchs wegen angeklaget war, zum Eiferwasser verurtheiler, ein auf dem Felde liegender Leichnam aufgehoben, und begraben, Krieg geführet, ein Ort angelegt, oder erweitert, der Tempel, oder sei» Vorhof ausgebeffrrt werden; so mußte dieses alles auf eine ausdrücklich erthe>!te Ordre des hoben Raths zu Jerusalem geschehen — Andere Dinge hingegen, z. E Criminalprocesse einzelner Personen, oder solcher Thiere, (die Menschen gerödtet hatten) gehörten für die kleinern Gerichte, die aus rz Personen bestunden: Denn kein Mensch, kein Thier, auch eine Katze nicht ausgenommen, konnte ohne ihren ausdrücklichen Befehl getödtet werden. Nur die Schlange allein war von diesem Geseke ausgeschlossen : denn Jedermann hatte die Macht, sie zu

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