Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Achter Band (1771)
- Issue
- Sechzehntes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 255 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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LZ O-(O LZ S5r Mitgliede dieses hohen Raths erwählen, weil man glaubte, daß er seine Gewalt, und sein Arisch» dabey zu sehr brauchen würde. -- Es war nicht nothwendig, daß die Glieder der kleinern Gerichte mit dergleichen vortrrflichen Talenten begabt seyn mußten; nur diese L Puncts wurden von ihnen erfordert: Aechte Gelehrsamkeit, Gottesfurcht, Demurh, Liebe zur Wahrheit und gegen den Nächsten Mildchätigkeit, und endlich ein guter Ruf. Daher mußte das große Syrredriurn eine genaue Aufsicht auf alle Oerter im Lande haben, um die würdigsten Personen aus denselben zu Richtern wählen zu können. Wunderbar ist es, daß nach dem Zeugnisse Maim müdes Mumserirn, d. i. in Unehren erzeugte Kinder, wenn sie sonst Gelehrsamkeit und Tugend genug besaßen, von diesem Gerichte nicht ausgeschlossen wurden; da im Gegentheile pros§y'kü>r duseS Vorrecht nicht hatten. — Das srirke Rapikel redet von der Zeit, wie lange ttämlich ein solches Synedrium öffentlich Gericht zu halten, verbunden gewesen sey. llnd da heißt es. daß der große'Rach zu Jerusalem täglich von dem Morgen.- bis zum Abendopfec habe sitzen niuffen. Jedoch sey eben nicht nökhig gewesen, daß sie den ganzen Tag über alle dabey gegenwärtig seyn mußten; sondern sie hatten die Erlanbniß, wenn nichts Außerordentliches, oder Lebenssachen abzuthun waren, um ihre eignen Geschäfte besorgen zu können, ab und zuzugehn.—. Indessen mußten doch immer allemal 23 Perso-