Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Siebenter Band (1771)
- Issue
- Vierzehntes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 218 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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LH «A» LH^ Avoßen und allgemeinen Gerichtstage. So »rrheilet Rabbi Manaße, Ben Israel, in seinem Buche Wschmat Lhaiim S. 4?. C. 2. Drey Gerichte hält der Hochgelobte Gott mit uns. Es kommen alle Schriftausleger darinnen mit einander Oberem, daß das erste Gericht, welches die Gerechtigkeit Gottes mit den Sterbe lichen noch in diesem Leben unternimmt, nur allein den Leib, und'die leiblichen Dinge betreffe) das zrveyte, welches einem jeden sogleich nach seinem Abschiede bevorstehtt,nur allein die Seele angeh«, (der Verfasser muß hier die vierte Strafe nach dem Tode, Ehikbud Hnkkeber genannt vergessen haben, nach welcher der Mensch, so bald er seine Augen im Tode Müßt, mit Leib und Seele, vor den göttlichen Richkerstuhl gestellt, und dey?rfolgter Verdammniß zur lieberpehmung derselben mit beyden Theileu gestraft wird: S. Band 6. S. 47- 48.) Das dritte aber, bev der Auferstehung der Tobten, sich über Leib und Seele zugleich erstreche. - Von dem ersten Gerichte, glauben einige, Laß es alle Aahre, und zwar an der Juden ihrem Neuenjahrsfeste geschehe. Das behauptet z, B. der Talmud. Trackat P,osch> .d. 'S. C. r. An dem Neuenjahrsfeste müssen alle Menschen vor dem Herrn vorüber gehen, als Lämmer , (d. i. wie dk Gchaafe ehedem vor ih« rem Herrn vorbey, und Mchsarn durch die Musterung gehen mußten, wenn er den Zehndeu M ihnen wählen wollte.) Andre dagegen bs« Haupte«,