Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Siebenter Band (1771)
- Issue
- Eilftes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 165 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 88% known words query
- IRI
…/2577043-2577053-9903535--2834-2579748- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Ls Mk» Ls -65 chm Opfer n'Q'U, Nedckoß, freywillige (Opfer) welche, im Fall der Besitzer unglücklicher Weife um das bestimmte Thier gekommen war, unterlassen werden konnten. Maimonihes zeigt weiter, wie derjenige, welcher seine Opfer , die er zu bringen schuldig war, schändlicher Weise zurücke hielt, ausgepfändet, und bestrafet wurde; wobey er denn alle Fehler, die bey Opfergelegenheiten nur durch ein Work, oder auch nur durch Versetzung einer einzigen Sylbe entstehen können, sorgfältig durchgehet und cw-Mbt. — In den letzten beydeir Tapireln erläutert er das Gebot: daß alle Opfer ohne Ausnahme in den Tempel mußten gebracht werden, zeiget die Strafen der Verbrecher in verschiedenen Fällen. * * * ' . * Der 6te Abschnitt psoivl ^ilchuß Themidin Umußnphin handelt von dm Rechten und Gebräuchen der täglichen Opfer, die nämlich alle Tage früh und Abends gebracht werden mußten , und der sogenannten Zugabopfer, die nur an den Neumonden, Sabbachcn, und Feyertagen gewöhnlich waren. Er fasset in allen 19 Gebote, nämlich 18 Ge-und ein Verbot nach folgender Ordnung in sich: i) Täglich müßten 2 Brandopfer, welche Themidin, genennet wurden, geopfert werden, nach 4 B. Mos. rg, 3. »Saget zu ih- L 3 nen