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Der Jude · 1771-01-01 · Eilftes Stück (1771) · p. Seite 165

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Siebenter Band (1771)
Issue
Eilftes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 165 (sequence 5)
Language
German
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Ls Mk» Ls -65 chm Opfer n'Q'U, Nedckoß, freywillige (Opfer) welche, im Fall der Besitzer unglücklicher Weife um das bestimmte Thier gekommen war, unterlassen werden konnten. Maimonihes zeigt weiter, wie derjenige, welcher seine Opfer , die er zu bringen schuldig war, schändlicher Weise zurücke hielt, ausgepfändet, und bestrafet wurde; wobey er denn alle Fehler, die bey Opfergelegenheiten nur durch ein Work, oder auch nur durch Versetzung einer einzigen Sylbe entstehen können, sorgfältig durchgehet und cw-Mbt. — In den letzten beydeir Tapireln erläutert er das Gebot: daß alle Opfer ohne Ausnahme in den Tempel mußten gebracht werden, zeiget die Strafen der Verbrecher in verschiedenen Fällen. * * * ' . * Der 6te Abschnitt psoivl ^ilchuß Themidin Umußnphin handelt von dm Rechten und Gebräuchen der täglichen Opfer, die nämlich alle Tage früh und Abends gebracht werden mußten , und der sogenannten Zugabopfer, die nur an den Neumonden, Sabbachcn, und Feyertagen gewöhnlich waren. Er fasset in allen 19 Gebote, nämlich 18 Ge-und ein Verbot nach folgender Ordnung in sich: i) Täglich müßten 2 Brandopfer, welche Themidin, genennet wurden, geopfert werden, nach 4 B. Mos. rg, 3. »Saget zu ih- L 3 nen

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