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Der Jude · 1771-01-01 · Zehentes Stück (1771) · p. Seite 155

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Siebenter Band (1771)
Issue
Zehentes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 155 (sequence 11)
Language
German
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Z-L *XO LtL -55 (oben genannten fehlerhaften Thieren) auch aus der Hand des Fremdlings nicht opfern." 8) Solchen Thiercn, die einmal dem Altäre geweihet, und dadurch gleichsam geheiliget worden waren, durfte man keinen Fehler zufügen; ihnen z.E. kein Vem zerschlagen rc. denn da es z B- Mos. 22, 2l. ausdrücklich heißt: "Kein Fehler soll an demselben seyn," so schließet dieses auch die Fehler aus, die ihnen währender Zeit ihrer Gelobung verursachet werden. 9) Die geheiligten Opferrhier5, die von ohna gefähr einen Fehler bekommen hatten, müßten gegen andere ausgelöset werden. 10) Alle Thiere mußten wenigstens 6 bis ff. Tage alt seyn, wenn sie sollten geopfert werden können« nach z V. Mos. 22, 27. «Am achten Tage und darnach. — , 11) Man durfte kein Vieh, das für Hurenlohn eingekauft, oder für einen Hund getauschet war, opfern, nach s B. Mos. 2g, 18- ''Du sollst keinen Hurenlohn, noch den Werth eines Hundes zu allen Gelübden in das Haus des Herrn, deines Gottes bringen: denn beydes ist dem Herrn ein Greuel." r2) Weder gesäuertes, noch Honig durfte dem Jehovah auf dem Mare geräuchert werden, nach Z B. Mos. 2,!i. «Kein Sauerteig noch Honig soll angezündet werden.« iz) Alle Opfer mußten mit Salz bestreuet werden, nach z B. Mos. 2, 1;. "Bey allen deinen Opfern sollst du Salz mit opfernd 14)

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