Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Siebenter Band (1771)
- Issue
- Zehentes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 152 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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»5» rU »XO - theilet werden, nämlich i)in solche, di» den Mens schen von dem Gottesdienste, und das Vieh von d' Ni Opfern 'ausschlossen; 2: die zwar den Menschen, nicht aber das Vieh zrm> Opfer rm tüchtig Machten, z) Solche, die zwar den Menschen, Und die Priester nach der heil. Schrift nicht ausdrücklich, aber doch deswegen, weil sie ins Auge fielen, nach dem Ausspruche der Rabbiner, von dem Gottesdienste absonderten Diesen Unterschied harre man zu dem Ende gemacht, um die Strafen solcher Fehlerhaften und der Gültigkeit ihres Dienstes gehörig bestimmen zu können. Wer z. E. einen Fehler vor, der ersten Gasse an sich hatte, und mit demselben in dem Heiligthume diente, der wurde gegeisselt, sein Dienst selbst aber für unheilig, und ungültig erkläret, so, daß er nun aufs neue mußte gethan werden. Wenn jemand mit einem Fehler aus der zwoten Classe behaftet, in den Tempel gierig, so wurde er zwar auch gegeisselt, sein Amt aber, das er verrichtet hatte, nicht für ungültig erkläret. Die Verwes genheit, mit einem der dritten Fehler zu dienen, »vurde weder bestraft, noch der von einem solchen verrichtete Dienst, als nichtig, wiederholet. — Fehler von der ersten Classe zählet Maimos nid es 50, von 'der zweyten und dritten 90als» in allen 140 Fehler, die den Priester von seinem Dienste ausschlossen; nemlich 8 am Kopf, 2 am Halse, 9 an den Ohren, 5 an den Augenbraunen, 7 an den Augenliedern, »9 an den Augen selbst, Zander Nase, 9 an dem Münde, z an dem Unters