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Der Jude · 1771-01-01 · Neuntes Stück (1771) · p. Seite 139

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Siebenter Band (1771)
Issue
Neuntes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 139 (sequence 11)
Language
German
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»X* ns Reihe Ln dem Tempel zu dienen nicht trist,) an den Ork, welchen sich der Herr erwählen wird , hinkommr, so kann , oder soll er in dem Namen des Iehovah, seines Gottes dienen, (er soll den Dienst im Tempel mit verrichten,) wie alle seine Brüder, die Leviten, welche schon ,daselbst vor Am Herrn stehen, oder ihm dienen. Er soll daher auch Theil um Theil essen, ( einen gleichen Therl mit den andern bekommen;) jedoch nur allein den von seinem Perkauften, (denjenigen Theil der ihm erblich, und gleichsam als ein Gut zukomMt) nach den Vätern, (di. der ihm seiner Familie nach gehörte, oder den das Gesetz jedem nach seiner Familie Anerkannte.) i z. Daß der Leibrock des Priesters nicht zerrissen sey, nach 2B. Mos. 28, zr. „Oben mitten innen soll ein Loch seyn , und eine Bords um Las Loch her, daß sie nicht zerreiße." 14. Daß das Amtschildlein von dem Leib-, rocke nicht los gemacht werde , nach 2 B. Mos» 28, r8. „Das Schildlem soll nicht von deyr Leibrock genommen werden." Maimonides erkläret diese >4 Ge »'und Verbote in io weitläustigen Capiteln, die wir Nur ihrem Hauptinhalte, nach anzeigen wollen, ersten redet er von dem Galboele, ans wels

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