Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Sechster Band (1770)
- Issue
- Achtzehntes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 280 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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sts iz) Daß man auch in denen Gärten und Weinbergen keine Früchte auflese und sammle, ebendas. 14) i s) 16) Daß man auch alles dieses am Jubeljahre unterlasse, nach 3 Mos. 25, rr. »Ihr sollet nicht säen , und was von sich selbst wüchset, sollt ihr nicht erndten,noch die Baumfrüchte einsammeln." 17) Daß kein Acker in Israel auf ewig verkaufet werde, nach z Mos. rs, 2z. „Ihr sollt das Land nicht verkaufen ewigliche r8) Daß die Vorstädte, die denen Leviten eingeräumet waren, nebst denen Aecker - und Feldern nicht verleget werden dursten, nach 3 Mos. 15, 34. Das Feld von ihren Städten rc. Ms ist «in Rabbinisches. Traditionalgesetz. 19) Daß Man in diesen Jahren de» Leviten nicht verlassen.soll, nach 5 Mos. r r, 19. -„Hüte dich, daß du den Leviten nicht Vers lässest." -0) Daß man die Schuld, über welcher das?ke Jahr vergangen war, nicht wiederforderv durste, nach 5 Mos. re, 2. „Er soll es nicht >einmahnen von feinem Nächsten." si) Daß man wegen des bevorstehenden Erlaßjahres denen Armen zu leihen, sich nicht weigere, ebendas. „Hüte dich, daß du nicht etwa re. sr) Daß der Stamm Levi im gelobten Lande kein ander Erbe, als die ihm eingeräumten Städte besitzen soll; Die