Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1770-01-01 · Achtzehntes Stück (1770) · p. Seite 280

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Sechster Band (1770)
Issue
Achtzehntes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 280 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2577043-2577052-9903516--2514-2579446
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

sts iz) Daß man auch in denen Gärten und Weinbergen keine Früchte auflese und sammle, ebendas. 14) i s) 16) Daß man auch alles dieses am Jubeljahre unterlasse, nach 3 Mos. 25, rr. »Ihr sollet nicht säen , und was von sich selbst wüchset, sollt ihr nicht erndten,noch die Baumfrüchte einsammeln." 17) Daß kein Acker in Israel auf ewig verkaufet werde, nach z Mos. rs, 2z. „Ihr sollt das Land nicht verkaufen ewigliche r8) Daß die Vorstädte, die denen Leviten eingeräumet waren, nebst denen Aecker - und Feldern nicht verleget werden dursten, nach 3 Mos. 15, 34. Das Feld von ihren Städten rc. Ms ist «in Rabbinisches. Traditionalgesetz. 19) Daß Man in diesen Jahren de» Leviten nicht verlassen.soll, nach 5 Mos. r r, 19. -„Hüte dich, daß du den Leviten nicht Vers lässest." -0) Daß man die Schuld, über welcher das?ke Jahr vergangen war, nicht wiederforderv durste, nach 5 Mos. re, 2. „Er soll es nicht >einmahnen von feinem Nächsten." si) Daß man wegen des bevorstehenden Erlaßjahres denen Armen zu leihen, sich nicht weigere, ebendas. „Hüte dich, daß du nicht etwa re. sr) Daß der Stamm Levi im gelobten Lande kein ander Erbe, als die ihm eingeräumten Städte besitzen soll; Die

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.