Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Sechster Band (1770)
- Issue
- Vierzehntes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 223 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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LL OX* LL lassen, aufgelöset, vernichtet, und ungültig erkläret seyn. „Unsere Gelübde sollen keine Gelübde und unsere Schwüre keine Schwüre seyn." Wenn man nun dieses Gebet mit denen vorher bekannt gemachten lehren ohne weitere genaue Ueberlegung lind Zergliederung zusammenhält; so ist es nicht zu verwundern, wenn christliche Gelehrte und Obrigkeiten daraus gegen die Treue der Juden bey ihren Eidschwüren einen Argwohn gefastet, und daher mancherlcy Mittel gebrauchet haben, sich wider ihren Betrug vsrzusehen; weswegen es geschehen ist, daß man denen Juden allerley Eidcsformuln vorgeschrieben, und gewisse feyerliche Gebräuche dabey beobachtet hat, die aber lcyder so beschaffen waren, daß die Juden entweder darüber gelachek, oder die sie erbittert und verhärtet haben, so, daß daher mancher, der sonst nicht falsch geschworen hatte, durch dergleichen Anstalten, die sein Gewissen nicht verbinden konnten, darzu veranlasset worden. Eine Erläuterung hiervon liefert uns Schudt in s. 6ten Buche C. 2 8. Man hat sich bisher bemühet, schreibet er, die Judeneide also einzurichcen, daß der Jude bewogen würde, dieselben zu halten; man hat allerley Solenniräten und Umstande erfunden , welche theils abgeschmackt, rheils denen Juden tum Verdruß sind, als daß er z. E. an einigen Orten nichts als ein Unter« kleid, und ein härnes Tuch um sich haben, oder nach dem Sächsischen Rechte barfuß auf den Zitzen der ausgebrsitrteu Sau-Haut von einer Sau-