Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Sechster Band (1770)
- Issue
- Zehntes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 152 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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i5» LK dX» LzL Im zwanzigsten Lapitel bestimmet er die Rechte der Lohanim, oder derer, die sich der Abstammung von der Familie Aarons rühmen, nach den itzigen Zeiten. Im ein und zwanzigsten Lavitel verbietet er allen genauen Umgang mit solchen Personen, hie in der heiligen Schrift, zu heyrarhe», verboten sind. Wenn man sähe, daß dergleichen Leute mit den Händen oder Füssen einander witikeken, liebäugelten, lachten/ schryen, tändele ten, schäckerten, einander an Balsambüchsgen riechen ließen rc. so sey es Pflicht , ihnen von der Obrigkeit ein gutes Tractament Prügel auLzuwirken. bNaimonides ist in diesem Handel so strenge, daß er nicht einmal erwachsenen Geschwistern erlauben will, sich zu umarmen oder zu küssen, wenn es auch ohne alle Empfindung geschähe. Er nennt dergleichen Bezeigen Ungezogenheit und Narrenwerk. Den Weibern untersagt er aufs strengste, üppige und kitzelnde Dinge mit einander vorzunehmen, als welches das Werk -er Aegyptier gewesen wäre, bey denen sich, Mann und Mann, Weib und Weib zusammengehalten und erlustiget hätten. Auch den Eheleuten empfiehlt er , züchtig und ehrbar Mit einander umzugehen, denen ledigen aber, daß sie sich nicht schmücken, schniegeln und zu gefallen suchen, daher auch die unverheyratheten Frauenzimmer nicht mit bloßen frifirten Haaren ausgehen sollen