Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Sechster Band (1770)
- Issue
- Neuntes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 144 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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'4t 'LL ' 88) Der Hohepriester soll «och vielweniger eine Wittwe ohne Vertobmng, berühren, oder schänden , nach z Mos. Li, 18. »daß er nicht . seinen SaarNeN entheilige." zg.. g;. z6. Drey Verbote, welche dem Hohenpriester verwehren, weder eine von ihrem Manne geschiedene, nach eine geschwächte, noch eine öffentliche Hupe zu hcyrathett, nach Z Mos. Li, 7. ,, eine verstoßene oder geschwächte re. z7) Daß niemand aus Lust, zu dergleichen Verbotenen Personen sich halte, z. E. sie umarme , küsse, mit ihnen liebäugele rc. jc. welches Gelegenheit zur Entblößung gebe« konnte. Denn zü den Worten 8 Mos. 18, 6. »Niemand söll sich zu seiner Nächsten Blutsfreun, tzin thun," haben wir die Tradition , daß dadurch zugleich all« geile Hinzunahungen und Vereinigungen verboten sind-