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Der Jude · 1770-01-01 · Drittes Stück (1770) · p. Seite 38

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Sechster Band (1770)
Issue
Drittes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 38 (sequence 6)
Language
German
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zr Ox» daß ein eiteler und Unrechter Bewegungsgruntz zur Tugend, sich mit der Zeit in einen wahren und rechtmäßigen verwandeln könne. Vorausgesetzt nun, daß ein rechtschaffener Jude die Verordnungen und Aussprüche seiner Rabbinen für unfehlbar, und dem göttlichen Willen gemäß erkennen muß; vorausgesetzt, daß die Last der Strafen und der Verlust der Belohnungen, die auf den Unterlassungsfall gesetzet sind, jeden zur Uebernehmung seiner Pflichten zu bewegen, fähig sind, so muß man sich wundern, warum rnan nicht alle Juden in Säcke gehüllt, sind mit Äsche bestreuet, herumlaufen stehet. Denn das die Größe der Strafen und Belohnungen denjenigen, welcher im Ernste daran glaubt, nach aller Wahrscheinlichkeit rühren müssen, das soll aus der Vorstellung erhellen, die wir nunmehro davon machen wollen. Von den Strafen zuerst. Hier muß man überhaupt wissen, daß sie sich ein siebenfaches Gericht einbilden, in welchem der Gottlose bestrafet wird. Das Buch Jote Ehnttaini, No. 5 6. gedenket dieser Emtheilung mit folgenden Morten : Siebenerley Dinim, d.i. Arten von Bestrafungen hat der Mensch für seine begangene Sünden auszustehen, unter welchen immer eine erschrecklicher und beschwerlicher als die andere ist. Die erste wird zu der Zeit -es Abscheidens der Seele vom Leibe vollzogen, doch, ehe noch die völlige Trennung erfolgt ist» Die anders Zeit der Bestrafung ist der Zwischenraum

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