Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Sechster Band (1770)
- Issue
- Erstes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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L »XD den, die sie gethan haben, bekennen; Md giebt hiervon in i o. Capiteln folgende Regeln an: Im erste» Ctrpitel heißt es: ein jeder Mensch, welcher entweder muthwillig oder aus Irrthum wider ein einziges Ver- oder Gebot gehandelt hat, ist nicht allein schuldig, Buffe zu thun, sondern er muß auch insonderheit seine Sünde Gott mit diesen Worten bekennen: O Herr, ich habe gesündiget, ich habe unrecht gethan, sch habe misgehandelt, und insonderheit habe ich diese und jene Sünde (die genennet werden muß) begangen. Aber siehe, ich scheue und schäme mich für meinen Vergehungen; nie will ich dergleichen wieder thun — Denn Busse ohne Sündenbekenntnis hilft nichts; und es kann einem Sünder von der Verdammnis weder Opfer, noch die für die Sünde erlittene obrigkeitliche Strafe, Geißelung oder Tod, noch die Wiedererstattung und Wiedergutmachung dessen, womit er seinem Nächsten geschadet, ohne Busse undSündenbekenntms befreyen — Itziger Zeit, da wir weder Tempel noch Altar, noch Opfer haben, ist uns nichts zur Vergebung der Sünde übrig geblieben, als wahre Busse und der Versöhnungstag. Und wenn einer auch seine ganze Lebenszeit in Gottlosigkeit zngebracht hätte/ und thäte zuletzt noch Busse , so werden seine begangene Sünden vergessen und er erhält durch beide Stücke eine völlige Versöhnung, nach Ezech. z z, i r. DieSchuld des Gottlosen wird ihm nicht schaden, an dem Tage da er sich von seiner Bosheit wendet. „Und nach z Mos. ick, zo. denn an