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Der Jude · 1770-01-01 · Fünf und zwanzigtes Stück (1770) · p. Seite 399

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Journal
Der Jude
Volume
Fünfter Band (1770)
Issue
Fünf und zwanzigtes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 399 (sequence 15)
Language
German
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LH s*» LU- . s-- wendung alles Schadens und Unglücks insonderheit bey Sechswöchnerinnen und Kindern zm Die Verfertiger dieser vortrestichen Hülfsmittel sind die Herren Rabbmen selbst. Ein würdiges Geschäft für solche weise und heilige Männer! Im zwölften Capitel endlich, handelt er ganz speciel von den 7 letzten Verboten,und rechtfertiget sich, warum er sie dem Artickel von der Abgötterey angehangen habe; nämlich weil sie von Gott insonderheit deswegen 'wären gegeben worden, damit sich die Juden denen Götzendienern nicht gleich machen sollen. . Er zeiget, wie weit es erlaubt und verboten sey, die Haupt- und Barkhaare abzuscheren. Er wiederräth einen gar zu sorgfältigen, ängstlichen und weibischen Putz, daß man sich nicht etwa gar schmücke oder färbe, einbalsamirerc. Denn ein Mann, der aus Eitelkeit sich nur die grauen Haare aus dem Barke risse, oder sie schwarz färbe, verdiene die Geißelung. Endlich wirft er noch dieFrage auf, was eigentlich z B.M. 19, 28. unter den Worten Letobes d i.die eingebrennre oder beständige Schrift zu verstehen? und löset sie dadurch auf, daß sich die Götzendiener eine gewisse Figur in die Haut eingesitzet, Und die Ritze mik emer rothen oder schwarzen Farbe, bestrichen, welche alsdenn beständig geblieben wäre, durch welche Gelegenheit man angezeigt hätte,

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