Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Vier und zwanzigtes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 377 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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»X» S77;) Man soll vor keinem Götzen niederfallen, sich beugen oder ihn anbeken, wenn auch dieordenrliche Art des Götzendienstes nicht in diesen Ehrenbezeugungen bestünde, nach 2 Mos. 20,;. > Du sollst dich nicht vor ihnen beugen. 6) Man soll sich selbst kein Bild oder Götzen machen, noch von andern machen lassen; nach 2 ' Mos. so, 4. Du sollst dir kein Bildniß machen. 7) Mai: soll auch für einen andern kein abgöttisches Bildniß verfertigen, nach 2 Mos. 94,17. . Du sollt dir kein gegossenes Bild machen. 8) Man soll auch nicht einmal denen Kmhäern, oder Heiden, Götzenbildern machen, und wenn sie dieselben gleich nicht zur Anbetung verlangten; nach rMps. 20,22. Ihrsollet neben mir nichts machen. 9) Man soll niemanden zur Abgötterei) verführen; nach 2Mose 2z, iz. Der Name anderer Götter soll nicht von dir genennet werden. ' i o) Man soll diejenigen Bürger, die sich zur Abgötterei) haben verleiten lassen, tödtcu, und ihre Stadt verbrennen; nach >Mos. r z, 16. Du sollst arlle ihre Haabe mit Feuer verbrennen. n) Man soll eine solche Stadt nicht wiederaufbauen; nach; Mos. r z, i 6. Du sollst sic nicht mehr bauen. i2) Man soll von dem Gute einer solchen Stadt sich nichts bedienen; nach 5 Mos. r z, 27. iz) Man soll auch nicht einen einzelnen Menschen zum Götzendinste verführen oder zwingen, nach 5 Mos. iz, n. Aa 5 14) Man