Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Dreyzehntes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 198 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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»98 LZ OX* LZ An einigen Orken wird diese Cerimonie sieben« mal wiederholet, an andern wird sie nur einmal kurz vor der HiirciMi'nrung in- Grab verrichtet. Wenn sie nun mir den Todren auf den Gottesacker anlangen, so machen sie, ehe sie zum Grabe kommen, dreymal Halte, und stellen den Sarg auf die Erde nieder. Denn dadurch sollen die unreinen Geister, die sich zur Weiche eines Gerechten gesellen wollen, in die Flucht geschlagen werden. Vor dem Gottesacker ist ein Wastergefaß vorhanden, in welchem sich die ganze Leichengesellschaft vor dem Eintritte die Hände waschet, und diejenigen unter ihnen, die in zo Tagen nicht auf Len Kirchhof gekommen, sprechen beym Eintritte: Gelobet sey der Zehovah, der euch (die Tobten) geschaffen hat Lurchs Gericht,cher euch geweißt und erhalten hat durchs Gericht, der euch gerödtet,der alle eure Anzahl weiß, und der euch künftig wieder lebendig machen wird, durchs Gericht. Geldbet seyft du Jehovah, der du die Todren lebendig machst. , Wenn sie mit dem Sarge zum Grabe kommen , so setzen sie denselben nieder, und fangen das bey ihnen sogenannte »I22N Hesped an, d. i. sie halten eine Leichenrede, bey welcher es insonderheit den Leidtragenden oblieget zu weinen und ztz klagen. Doch ist dieser Gebrauch nicht allgemein, sondern bey den meisten wird nur denen Gelehrten ein solches Hesped gehalten. In altern Zeiten haben sie dazu gewisse Lobredner gedungen, wel-