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Der Jude · 1770-01-01 · Fünftes Stück (1770) · p. Seite 66

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Fünfter Band (1770)
Issue
Fünftes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 66 (sequence 2)
Language
German
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ts LS OXO LS : genwart dreyer Richter sich in dem Wasserbade um tertauchen, und so zu sagen, wieder taufen lassen. Dieses Nlly ist also das wahre Mittel ihn wieder zu einen rechten Juden zu machen. Allein, sowie beyihnen einem Proseliten in Haltung der Gebote und in allen andern Dingen druck, die Finger gesehen wird, so muß sich hingegen ein zurück gegangener Meschurnmed bey der geringsten Versetzung das Gegcmheil gefallen, und sich von einem jeden Hofmeistern, beschimpfen, und übel behandeln lassen, besonders wenn er ein ungelehrter Mann ist, und keine» silbernen To!< d.i. Gekreuzigten, l sie verstehen hiermit Geld) aus derChristenheit mitbringet. Denn, wenn ein gelehrter Jude sich von ihnen zu einer andern Religion wendet, und wiederzuxücke kommt, oder wenn ein solcher Mensch nur prav Geld mitbringet, so witd ihn auch sogar die strengste Buße, wenn er es verlangt, erlassen. > Hat ein Meschummed in der Zeit, da er außer dem Judenthume war, sich verheyrathet, und Kinder gezeuget, so wird er von denen Juden nicht so leicht wieder angenommen, und für einen Juden gehalten, sondern er muß entweder' seine Kinder auch zum Judenthume mitbringen, oder erweisen, daß dje Kinder verstorben sind, widrigenfalls aber, sich der allerstrengsten Büße unterwerfen. Verbleibt hingegen ein solcher bis an seinen Tod beständig bey seiner angenommenen Religion, so wird ihm von den Rabbinen nicht nur alle

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