Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Viertes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 64 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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64 LL *x» selit, der Mit seiner leiblichen Mutter, die in Unglauben noch zurückgeblieben ist, Unzucht treibt, keine Blutschande begehen. Ja wenn seine Mutter oder Schwester sich sollten zum Jüdenthume wenden, so ist ihm sogar erlaubt, dieselben zu Heyrathen, weil sie gegen ihn als ganz fremde Personen nach dem göttlichen Gesetze, anzusehen sind. Allein, damit sich sölche Fremdlinge Nicht etwa an dergleichen Lehren ärgern, und vielleicht gar sagen möchten: Wir sind von einer größer» Heiligkeit zu einer geringer« übergegangen; so haben ihnen die Rabbinen alle Blutsfreunde mütterlicher Seite gänzlich untersaget; hingegen steht ihnen völlig frey,die von väterlicher Seite mit ihnen verwandt sind, zu Heyrathen. Wie sie denn auch übrigens nicht so gar strenge zür Haltung aller jüdischen Gesetze und Gebräuche angehalten werden, sondern vielmehr in Absicht auf die jüdischen Gebote, denen gebohrncn Jüdinnen gleich geschähet werden, und man siehet ihnen in allen dergleichen Fällen durch die Finger.