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Der Jude · 1769-01-01 · Drey und zwanzigtes Stück (1769) · p. Seite 367

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Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Drey und zwanzigtes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 367 (sequence 15)
Language
German
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LU GX* LU Z67 doch wieder derSabbath undFeyertag ausgenommen ist, als an welchen Tagen ihm ein ivenig Stroh und ein Hanptküssen, zu seinem ^ager erlaubt ist. Und endlich soll er diese ganze Zeitüber einen harnen Sack auf dem bloseu Leibe tragen, und ja keine Frauensperson anschen, s. hiervon das Buch Reschik Chochma, im 7ten Cap. Von der Buße. S. i?8. —— Wenn sich nun jemand, der sich des Ehebruchs schuldig gemacht hat, dieser strengen Buse nicht unterwerfen will, der wird in großen JudengemeineN, von den Rabbinen öffentlich von diesem Laster hinführo abzustehen öfters ermahnet, und wenn dieses nichts fruchten sollte, in den Bann gethan. Weiter aber erstreckt sich ihte Gewalt nicht. — Um nun aber diesen Laster desto eher Einhalt zu thun, oder sie doch anzutreiben, sich der strengen Buße, willig zu unterwerfen, so lehren die Rabbinen, daß die Seele eines solchen Verbrechers, der ohne Buße in seinen Sünden dahin stürbe, unter andern vielen Und schröcklichen Strafen, die sie einmahl in jener Welt würbe leidenmüssen, auch übcrdieses in einen Esel wandern, hernach aber viele Jahre, unter einem Mühlrads, sich müsse walken, reinigen und abspühlen lassen, und endlich zuletzt doch noch zur Höllenstrafe verdammet würde. Ob nun wohl auch dergleichen Lehren, von dem größten Theile unserer heutigen Juden gar wenig geachtet, und fast gänzlich in den Wind geschlagen

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