Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Siebzehntes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 255 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Der Jode. Vierter Band, Siebzehntes Stück. ier folget nun der Rest, der aus dem Eben > Häeser ausgezogenen Sätze, die Ehescheidungen betreffend. ' Der Rabbi giebt, nach No. 74. den- Scheidebrief.dem Manne in die Hände, und wiederholet zugleich die Frage, ob er diesen Scheidebrief seiner Frauen ungezwungen, aus eigenen freyen Willen gebe. — (s. oben den 14. Satz.) 7; -) Hierauf muß der Mann abermahls alle MVDV Modaoss, d. i. alle verfängliche und zweydeutige Redensarten verrufen; und alle solche Zeugen, welche etwa dergleichen Redensarten mit angehöct zu haben, vorgeben möchten, für untüchtig erklären ( oben den 20. Satz.) 76.) Märe es geschehen, daß der Mann wahrend der Zeit, da der Scheidebrief geschrieben worden, in seinen Geschäften einmahl wegzugehen ge- «örtziget geweßen, so muß ihn der Rabbi eidlich be- 4. B. 17. St. R kräf-