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Der Jude · 1769-01-01 · Vierzehntes Stück (1769) · p. Seite 224

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Vierzehntes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 224 (sequence 16)
Language
German
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SN LL OX» re äusflechten und so aus einander kämmen, daß gar nichts verwirrtes daran bleibet. 7. Alles Geschmeide, so gar die Ohrengehenke , und Fingerringe muß sievorher von sich ablegen. 8. Wenn etwa der Boden des Bades leimichc oder thonicht wäre, so muß vorhero ehe sie hinein steiget, ein Stein oder Bret an den Ort geleget werdendamit sie darauf treten kann. Denn auf den blossen Leime oder Thone zu stehen, ist gänzlich verboten, weil es sonst leicht geschehen könne, daß etwas leimigtes an ihr kleben bliebe, und alsdenn hätte sie sich nicht, wie sie gesollt, am ganzen Leibe gebadet. Ist aber der Boden der Mickweh nur ein wenig schlammige oder sumpfigt, so mag sie wohl mit blossen Füssen darauf stehen, weil sich der Sumpf oder Schlamm leicht wieder ab-- spülen lässek. Jedoch soll sie zu dem Ende Key dem Unkerkauchen, auch die Füffe wohl in die Höhe ziehen, damit die Fußsohlen recht abgespület werden können. Das Uebrige von diesen Vorschriften muß für das künftige Stück aufbehalten bleiben.

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