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Der Jude · 1769-01-01 · Vierzehntes Stück (1769) · p. Seite 222

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Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Vierzehntes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 222 (sequence 14)
Language
German
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srr LU ^soreDeu, zu 6. Händen und einem halben Finger breit, gerechnet. Ueberdreß muß sie wenigstens 40. 71XO Seain sich fassen, welches nach unsernr Masse ohngefahr 4. Eymer, oder 576c). Eyerschaalen seyn möchten. Eine Gest hingegen betragt etwa 144. Eyerschaalen, oder 6. Maaß. — Ferner darf auch in einer Miekweskein geschöpftes oder Regenwasser, sondern entweder QlMwasser, oder blos solches seyn, welches aus einem großen Teiche seinen Ursprung hat. u. d. m. Von allen übrigen Eigenschaften die ein solches Bad haben soll, enthalt der obberührte Ab^ schnitt überhaupt7;. Regeln,die wir aber samintlich zu beschreiben, für überflüßig halten. — ' Wir gehen dahero weiter, und zu dem Gebtauch des Badens selbst fort. Dessen Ursprung nun beweisen die Rabbrnen aus z B. Mos. i; v.lZ. wo es heisset : „Wenn ein Weib ihres Leibes Blutsiuß hat, so soll sie 7. Tage in ihrer Niddah, d. i. in ihrer Absonderung bleiben, und ein jeder, der an sie anrühret, soll unrein seyn, bis am Abend." Ob nun gleich diese Stelle nicht eigentlich und ausdrücklich vom Baden redet, so sagen sie doch man könne aus diesen Worten sehr leicht schließen, daß nach der Absonderungszeit ein . gewisses Werk verrichtet werden müsse, und dieses sey eben das Baden, weil solches bey allen andern Verunreigungen als ein Reinigungsmittel von Gott anbefohlen worden wäre. Wie es denn

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