Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Dreyzehntes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 207 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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»X» tzK --»7 LNd noch anderweit, wird anstatt der ordentlichen festgesetzten Haphthorah, des eben einfallenden Sabbaths, (s. 2 B. S. 69.) eine andere, und zwar die Stelle aus dem 6r. Cap. des Propheten Iesaia vom io. Vers,bis zum 9. Veröde- 6 z. Cap. gelesen. -— Und so werden auch, nach geendigten Frühgebete, Braut und Bräutigam wiederum von der ganzen Gemeinde, unter vielen Frohlocken nach Hause geführet; da denn hernach tapfer gezecht, getanzt und gesprungen wird. Wenn Braut und Bräutigam die erste Nacht beysammen geschlafen, so werden vier dazu verpflichtete Weiber abgeschicket, welche genau Nachsehen müssen, ob die Braut eine unverletzte Jungfrau gewesen, oder nicht; und davon müssen sie den Rabbinen Nachricht zurück bringen. Im Fall nun daß die Braut nicht als eine ächte Jungfrau befunden worden, so hat der Bräutigam das Recht, sie sogleich von sich zu sagen, und noch dazu alles ihr Eingebrachtes vor sich zu behalten. Wenn aber der Bräutigam seine Braut als eine, wörtliche Jungfer befunden hat, so ist er verpflichtet, folgenden Segenspruch zu beten : „Gk lobet seyst du Jehovah, du König der Welk, der , du einen Nußbaum *) in den Gatten Eden hinge- *) Die hebt. Worte heisse» hier: klZK ZL Diese aber hat Bodenfchatz im 4ten Th. G» isy. ganz falsch also übersetzet: Der befohlen die Verschneidung : Wobep er noch um es deutlich