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Der Jude · 1769-01-01 · Zehntes Stück (1769) · p. Seite 148

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Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Zehntes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 148 (sequence 4)
Language
German
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,4« LA BXG LA forderte, ihm, wenn sie eine Tochter gebähren würde, selbige zu zu sagen. Jedermann sollte dieses wohl für vergeblich erklären. Allein Maimonides und einige andere meynen doch, daß dieser Fall noch durch eine gewisse Bestimmmung gültig werden könne. Nemlich, wenn zu der Zeit, die Schwangerschaft schon kenntbar und sichtbar sey; La wäre das Kind, wenn es eine Tochter ist,würklich schon im Mutterleibe, von Stund an alseine Verlobte zu betrachten. Doch will er , daß alsdenn der Bräutigam, nach der Geburt des Mägdchens, noch besonders um sie ««halten solle. Der 41. Abschnitt erörtert den Fall, wenn sich einer mit zwo Schwestern, oder mit Mutter und Tochter, oder mit mehrern Weibspersonen zugleich verlobet hatte. Nemlich es hätte einer gesagt f „Eine von euch, soll meine Verlobte seyn." —Im 42. Abschnitt wird festgesetzt , daß sich niemand anders, als mit vollkommener Einwilligung der Frauensperson, und in Gegenwart zweyer vollkommener tüchtiger Zeugen verbinden solle. Denn wenn der Wille der Verlobten nicht dabey ist, so ist die Verlobung ganz und gar ungültig. Wunderbar ist hierbey, daß einige davor halten, wenn die Mannsperson zu einer Verlobung gezwungen würde, so sey eine solche Verlobung gleichwohl gültig. — llnd bey dieser Gelegenheit wird denn nun auch weitläuftig erkläret, was eigentlich für eine gezwungene Verlobung zu halten; was die Zeugen mit angehörk, und angesehen ha-

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