Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1769-01-01 · Viertes Stück (1769) · p. Seite 59

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Viertes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 59 (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2577043-2577046-9903418--1409-2578404
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

' AM MO AA 5» über das versammlete Volk gehalten, und sie darzu also angeredet: Wollet ihr das Gesetz annehr men, so ist es gut; wo aber.nicht, so soll unter diesem Berge euer Ärab seyn. — Wir werden Gelegenheit Haben, an einem andern Orte mehr von diesen vorgegebenen Wunder zu sagen. Nach Endigung des Mairifgebets gehen sie nach Hause, um ihre Festmahlzeit zu halten; sedoch darf das dazu gehörige RidbufH dießmal nicht eher gesprochen werden, als bis die Sterne am Himmel stehen , denn es soll das Fest nicht eher seinen völligen Anfang nehmen, bis die 49, Tage des Dmers völlig verflossen sind. ' Da man aber überhaupt dieses Fest, an welchem nachdem Vorgeben der Jüdischen Lehrer, das Gesetz, soll seyn von Gott gegeben worden, wie wir schon gehöret,:für sehr vorzüglich heilig achtet, so haben auch die Rabbinen die Vorschrift gegeben, die ganze erste Festnacht mit Gebet, und Lesen, so wohl im Gesetz, als auch im Tal« mud, und Sohar, zuzubringen. Zu dem Ende haben sie besondere Bücher, Bickstn lei Sehebuoß genannt, worinnen das alles zu finden ist, .was sie in dieser Nacht hersagen sollen. Den Anfang davon macht ein Gebet ohngefahr folgendes Inhalts: "Du hast uns vor allen Völkern auserwählt — Du hast uns von der Unreinigkeit Egyptens, und aus den fünfzig Thoren der Unreinigkeit heraus geholfen, und hast uns zu den fünfzig heiligen Thoren, an diesem heiligen Tage

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.