Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1769-01-01 · Viertes Stück (1769) · p. Seite 53

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Viertes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 53 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
87% known words query
IRI
…/2577043-2577046-9903418--1403-2578398
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

GXO LL 5Z zween Widder zum Brandopfer; ein Ziegendock zum Sündopftr; und zwey jährige Lämmer zum Dankopfer. Diese alle schlachtete man dem Altar gegen Mitternacht, wie gebräuchlich. — Don d u Brandopfern wurde alles auf dem Altar v rörannt; von den Sündopfern kam nur da- Wuit und Fett zum Altar,, das Fleisch aber gehörte den Priestern. — Die Dankopfer, weil er Dankopfer der ganzen Gemeine waren, und gleichwohl die ganze Gemeine von zween Lämmern nicht gespeist werden konnte, wurden fast wie das Sündopfer behandelt, daß nämlich nur Blut und Fett, zuM Altar kam, das Fleisch aber, nachdem es zuvor vor dem Herrn gewebet, den Priestern zugestellet wurde, die es sodann als das Allerheiligste noch diesen Tag verzehren und aufessen mußten. - Dz Cs Znuin, d. i. schamhafte, oder fromme Priester nennet, gar niemals mehr darnach griffen. Im ersten Cap. eben dieses Talmudifchen Tractats, S- 21. Col. > wird noch ein anderes Wunder von diesen Brodten erzehlet. Nämlich, daß niemals bey selbigen, so wenig als bey dem Omer, oder bey den Gchaubrodten etwas vlOL poßul, d i. etwas unreines sich befunden, oder etwas unordentliches sich Zügetragen habe. Den» wäre das geschehen, so hätte keines von diese» allen, weder das Omer, noch die Pfingstbrodte, gn Feyertagen so wenig, als die Schaubrodte am Eabbath, wieder hergestellet werden dürfe». Denn an solchen heiligen Tagen durfte man ja weder Erdfrüchte abschneiden, nochTrod backe».

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.