Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Zweyter Band (1768)
- Issue
- Zwanzigtes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 306 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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4oS LS GXO LS dadurch der Name Gottes gemißbraucht. Vielmehr muß jeder, bey solchen Gebeten, nur in der Stille andächtig zuhören. Ferner ist es ein besonderes Verbokh, daß obgleich jeder an diesem Festtage essen, und trinken, und frölich feyn kann, sich doch niemand ganz satt essen soll, damit er nicht zu übermüthig, und leichtsinnig werde. Auch darfman sich am Tage, nicht, wie sonst am Sabbath, und andern Fcyertagen, schlafen legen, sondern es soll jeder den ganzen Tag mit Lesung der Bibel, oder andern guten moralischen Büchern zubringen. — Das Fasten ist eigentlich gänzlich verboten. Doch, wenn es geschähe, daß einer durch einen bösen Traum dazu genötigt würde, so muß er, wenn er am ersten Tage gefastet hat, am zweyten Feyerkage ein gleiches thun, und zwar durch alle folgende Jahre seines ganzen Lebens. Hat er es aber den zweyten Tag thun müssen; so hat er nur diesen, Zeit seines Lebens zu faste». Um dieses recht nachdrücklich einzuschärfen, schreibt der Track. Orach Chajim, §. 597. »Man habe an gewissen Orten die Tradition, daß, wer am RosH Haschona gefastet habe, und faste nicht in dem künftigen Jahre wieder, der werde seine gesetzte Lebens Zeit nicht ausleben. Wenn nun aber einem sein Leben nicht eben sogar lieb wäre, der hätte zwar nicht nöthig Zeit Lebens diese Tage zu fasten, jedoch müsse er sich vor dem öffentlichen Gerichte davon erst loß sprechen lassen."