Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Zweyter Band (1768)
- Issue
- Zwölftes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 179 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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AS OXO AS ü79 bel und auf mancherlei) Art könne gebraucht «werden. Wir wollen von diesem ohnstreitig höchst thörichten Aberglauben, nichts weiter beyfügen; Doch dürfen wir nicht verschweigen, daß dieser Mißbrauch nicht von allen Juden gebilliget oder selbst angenommen werde, und daß im Talmud sowohl wider als vor, diese Sache gestritten werde. Wie es denn im Track. Schwuoth S. i;. Col. 2. heißt R. Josna ein Sohn AcvL sagt, "Mdd n-m ^212 NIKL-MN'? d. i. es sey verbothen, die . Worte der Thorah oder der Schrift, zu seiner Heilung zu brauchen. Wenn z. E. einer eine schmerzhafte Krankheit, oder eine Wunde hat, da sey es verbothen die heilige Schrift dagegen zu gebrauchen; und könne der, der sich solchergestalt vergangen, keinen Theil an jenem äeben haben; wie dieß in dem Tractat Ganhcdrin, in der ersten Mischnah des n. Cap. umständlich bekräftiget wird. Allein vor Feindseligkeit und Gewalt sich damit zu schützen, sey erlaubet. An andern Orten aber rathet er auch selbst diesen Gebrauch an, davon wir nur eine einzige, und dieß soll die letzte Stelle dieser Art seyn, die wir anführen wollen. In dem Tract. psachrm Fol. ii 2. Col. i. liefet man, die Nabbinen hakten gelehret: Niemand solle in der Mittwochs, und Sabbaths Nacht Wasser trinken; Wer es ohnerachtet dieser Warnung thue, MO Beposcho, dessen Blut heißt es, ist über M 2 seinem