Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Zweyter Band (1768)
- Issue
- Fünftes Stück (1768)
- Date
- 1768-01-01
- Page
- Seite 69 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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6- LL GXO baths zum Vorlesen des geordneten Stückes der Thorah nöthig sind, einer nach den andern hinauf gerufen. Kommt nun solchergestalt, nach geschehenenabermaligenAufrufen, der andere hinauf, so geht der erste weg; und so gehets fort bis alle Sieben ihre Pflicht erfüllet, nud dis ganze Gesetz-Vorlesung zu Ende gebracht ist. Nunmehr soll der Vorsänger denjenigen hinauf rufen, an besten Statt, oder dem dis 7NV2N Hnphtbomr vorgelesen werden sott, und welcher davon Maphthir geneimet wird. Wenn dieser auf das Catheder kommt, Muß er erstlich noch zum wenigsten die drey letzten Verse der Sabbathslection aus der Gesetzrolie oben mit anhören. Alsdenn spricht der Vorsänger das halbe Ladifchgebct, und derjenige, welcher das» Hagbamrit erkauft hat, kommt, macht die Gesetzrolle ein wenig aus einander, hebet sie hoch in die Höhe, geht rings um den Almemor herum, und zeiget sie dem Volke, daß jedermann, auch die Weiber, die Schrift sehen können. * Hierauf fängt die ganze Gemeine an zu schreyen: „Dieses ist das Gesetz, welches Moses den Kindern Israel gegeben hat durch den Mund des Herrn:" Darzu setzen sie noch einige Verse der heiligen Schrift. Sodann setzt sich der Erstere mit der Gesetzrolle nieder, und derjenige, welcher das G.elilaamt hat, nähert sich ihm nunmehr, greift die zwryHölzer oken an, und wickelt dis Rol- Ez le