Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1768-01-01 · Fünftes Stück (1768) · p. Seite 66

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Zweyter Band (1768)
Issue
Fünftes Stück (1768)
Date
1768-01-01
Page
Seite 66 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2577043-2577049-9903332--0567-2578027
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

LS 'LS XOG LS Wochentagen aber nur in dreye. Eben so viel Personen nun werden auch einer nach den andern, hinauf gerufen, um sich diese Stücke vorlesen zu lassen. Eigentlich sollte zwar jeder von diesen Aufgerufenen selbst dieses vorgelegte Stück des Gesetzbuches, ablesen oder vielmehr absingen. lInfo scheinen es auch die meisten christlichen Gelehrten sich vorzustellen. Es mag auch wohl ehemahls so geschehen seyn. Allein heut zu Tage, und unter den gemeinen Juden, die die Fähigkeit dazu gar nickt haben, und doch vermengt, wie es kommt, aufgerufen werden, lesen diese Aufgerufenen nicht selbst, sondern es wird von dem Vorsänger an ihrer Statt, und ihnen gleichsam vorgelesen. Der erste, welcher dieser Ehre genießet, muß wenn es seyn kan, ein s7>2 Rohen, d. i. ein Priester, oder aus dem Stamme Aaron seyn; Der zweyte ein Levit; die übrigen aber werden willkührlich aus der Gemeine genommen. Die Aufrufung selbst geschiehst also. Der Vorsänger fängt Sabbaths und Feyertags an zu singen; „Er wird helfen, er wird schützen, alle die auf ihn trauen, wird er erretten, hierauf wollen wir Amen sprechen. Ihr alle gebet Ruhm unserm Gott, und Ehre der Thora; der Rohen nähere sich, 11V!)' jainrod, es stelle sich her Jacob der Sohn Jsaac, gelobet sey der ^welcher die Thora seinem Volke Israel in Heiligkeit gegeben hat. Das Gesetz des Herrn ist vollkommen, es erqui-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.