Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Dritter Band (1769)
- Issue
- Zwey und zwanzigtes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 347 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2577043-2577044-9903394--1274-2577895- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
LL OX* LS 847 «nd man bringet denselben meistens mit fleißigen Nachlesen der Anordnungen von dem Passahfeste, von dem Gesäuerten und Ungesäuerten, u.s. f. zu; indem die Rabbinen zu sagen pflegen, man könne sich wegen der zweifelhaften Fälle', welche in Absicht des Gesäuerten vorfallen könnten, nicht genau, und sorgfältig genug unterrichten und in Acht nehmen. Zumahl da so gar harte Strafen darauf geseßet wären, wofern diese Anordnungen übertreten würden. Das Buch, Ez Lhajim schreibet hiervbtt S.;i. Col. 2. unter andern also: ..Lieben Leute, wer Verstand hat, der wLiß ja wohl, daß das Verbot vom Gesäuerten sehr wichtig ist. Denü wenn das Gesäuerte gleich viel kleiner als eine Nadelspitze wäre, so könnte es doch die größte Maße anderer Speisen Lhometzdig machen, und verderben. Und damit kann man sich die Strafe der Ausrottung zuziehen. Dis Seele eines solchen Verbrechers muß nach seinen Tode in einen Amalekiter oder in ein Vieh wandern, oder nach ihrer Sprache Mcgulgel seyn; oder er muß an der Pest, oder sonst eines gewaltsamen Todes sterben. Vormittags müssen sie sich noch die Nägel abschneiden, und sich scheeren lassen. Denn Nachmittags, und absonderlich von der Zeit an, da vormals das Passahlamm im Tempel pflegte geopfert zu werden, darfkeines von beyden geschehen; ja es ist sogar der Bann darauf gesetzek, für die