Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1769-01-01 · Neunzehntes Stück (1769) · p. Seite 302

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Dritter Band (1769)
Issue
Neunzehntes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 302 (sequence 14)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
88% known words query
IRI
…/2577043-2577044-9903391--1226-2577850
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

SSL LZ EX* LZ das Andächtigste und Ehrerbietigste, und wenn auch der Platz dazu noch so enge gewesen wäre, dennoch nicht anders als kniend angenommen wurde. Nachdem dieses geschehen, so besuchten die Fremden, die Synagogen/ die zu Jerusalem anzutreffen waren. In denselben wurde gesungen, das Gesetz erkläret, und sonst außerdem auch noch allerhand andere schöne Gebete gesprochen. Im .Gesetzbuchs musten an diesem Tage ihrer fünfe lesen. Fiel aber dieser Tag auf einen Sabbath, so musten ihrer sieben lesen. Mittlerweile brachte man in grosser Menge Brand-und Dankopfer. Denn es durfte niemand an diesem Tage, leer vor dem Herrn erscheinen. Brachte jemand kein Opferthier mit nach Jerusalem, so mußte er für gutes, und gangbares Geld , dergleichen in Jerusalem kaufen. Wbs das Branbopfer anlanget, so durfte dasselbe sowohl von Vögeln, als auch von reinen bierfüßigen Thieren gebracht werden. Zu den Dankopfern aber mußten bloß vierfüßige Thiere getrommen werden. — Hatte jemand eine grosse Haußhaltung, und wenig Vermögen, so wendete er mehr auf die Dank-als Vrandopfer; dahingegen wenn einer bey einer kleinen Haußhaltung dennoch ein gutes Vermögen besaß, er mehr auf Brandals Dankopfer zu wenden verbunden war. Denn anstatt daß das Dankopfer im Nothfakl nur wenigstens einen Silberling, am Werche betra-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.